Vertragskompass

Kfz-Versicherung

Neues Auto versichern

Ob Neuwagen oder neuer Gebrauchter: Der Schutz gehört vor die Zulassung. Wer jetzt vergleicht, startet mit passender Deckung statt mit dem erstbesten Tarif.

  • Versichern vor der Zulassung — mit eVB
  • Kaskostufe zum Fahrzeugwert wählen
  • SF-Klasse aus dem Vorvertrag mitnehmen

Das neue Auto absichern

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Kfz-Tarifvergleich

Tarife für genau dieses Fahrzeug rechnen — mit HSN/TSN, Ihrer Einstufung und dem Umfang, der zu Wert und Nutzung passt. eVB inklusive.

Das brauchen Sie für den Vergleich:

  • HSN/TSN aus Fahrzeugpapieren oder Kaufvertrag
  • Erstzulassung und Kilometerstand
  • Schadenfreiheitsklasse aus dem bisherigen Vertrag
  • Fahrerkreis und Jahresfahrleistung
  • Gewünschte Kaskostufe und Selbstbeteiligung

Tarife für das neue Auto vergleichen

Vergleich und Abschluss finden beim Partner statt — maßgeblich sind die Angaben, Preise und Bedingungen dort.

Alternativ vergleichen bei:

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  • Vergleich und Abschluss beim Partner
  • Vertragskompass speichert keine Antragsdaten
  • Angebote und Bedingungen können sich ändern
  • Maßgeblich sind die Angaben auf der Partnerseite

Das Wichtigste in Kürze

Was Sie wissen sollten, bevor Sie klicken

  • Das neue Fahrzeug übernimmt nicht den Vertrag des alten: Es braucht eine eigene Versicherung mit eigener eVB — der Versicherer ist frei wählbar.
  • Die Schadenfreiheitsklasse gehört Ihnen, nicht dem Auto: Sie wandert in den neuen Vertrag mit, unabhängig vom Anbieter.
  • Die Kaskoentscheidung hängt an Wert, Alter und Finanzierung des Fahrzeugs — für finanzierte oder geleaste Autos macht der Geber oft Vollkasko zur Auflage.
  • Neuwagen-Bausteine wie Neupreis- oder Kaufwertentschädigung unterscheiden sich deutlich je Tarif; sie gehören in den Vergleich, nicht in die Fußnoten.

Ablauf

So gehen Sie vor

  1. 01

    Fahrzeugdaten erfassen

    HSN/TSN, Erstzulassung und geplante Nutzung bereitlegen — beim Neuwagen aus der CoC-Bescheinigung, beim Gebrauchten aus der Zulassungsbescheinigung.

  2. 02

    Umfang zum Fahrzeug wählen

    Kaskostufe, Selbstbeteiligung und sinnvolle Bausteine festlegen: Was beim alten Auto passte, muss beim neuen nicht mehr stimmen.

  3. 03

    Abschließen und mit eVB zulassen

    Tarif abschließen, eVB erhalten, Fahrzeug anmelden. Die Police danach auf Fahrerkreis, Fahrleistung und Beginn prüfen.

Entscheidung

Welche Kaskostufe zum neuen Auto passt

Eine pauschale Regel gibt es nicht — wohl aber eine belastbare Denkrichtung: Je höher Wert und Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeugs, desto mehr spricht für Vollkasko; je älter und günstiger das Auto, desto eher genügt Teilkasko oder die reine Haftpflicht. Dazwischen entscheiden Nutzung, Abstellort und die Frage, ob Sie einen Totalschaden aus eigener Tasche ersetzen könnten.

Bei finanzierten und geleasten Fahrzeugen entscheidet oft nicht der Geschmack, sondern der Vertrag: Banken und Leasinggeber verlangen regelmäßig Vollkasko mit bestimmten Mindestinhalten. Diese Vorgaben gehören in den Vergleich als Filter — nicht als nachträgliche Überraschung.

Prüfpunkte

Diese Tarifdetails zahlen sich beim neuen Auto aus

Wie stark ein einzelner Punkt wirkt und was er kostet, entscheidet der jeweilige Tarif — die Liste nennt, worauf zu achten ist.

  • Neupreis- beziehungsweise Kaufwertentschädigung: Wie lange wird bei Totalschaden oder Diebstahl der volle Preis ersetzt?
  • Werkstattbindung: senkt oft den Beitrag, legt aber die Werkstatt fest — bei Neuwagen auf Herstellervorgaben achten.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Ein Verzicht des Versicherers auf den Einwand gehört bei neuen Fahrzeugen zu den wichtigen Bausteinen.
  • Folgeschäden durch Marderbiss und die Höhe der Deckung bei Tierbissen.
  • GAP-Deckung bei Finanzierung oder Leasing: schließt die Lücke zwischen Fahrzeugwert und Restschuld.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Ab wann ist das neue Auto versichert?

Mit der Zulassung greift über die eVB die vorläufige Haftpflichtdeckung; den endgültigen Umfang regelt die Police. Wer Kasko ab dem ersten Tag braucht — etwa für die Abholfahrt —, vereinbart das ausdrücklich beim Abschluss und prüft die Bedingungen zur vorläufigen Deckung.

Übernimmt das neue Auto meine Schadenfreiheitsklasse automatisch?

Die Einstufung folgt Ihnen als Versicherungsnehmer und wird im neuen Vertrag angerechnet, sobald der alte endet oder das Fahrzeug ersetzt wird. Laufen zwei Verträge parallel, gilt die Übernahme nur für einen davon — das zweite Fahrzeug wird nach den Zweitwagenregeln des Tarifs eingestuft.

Muss ich beim Gebrauchtwagen die Versicherung des Verkäufers übernehmen?

Beim Kauf geht dessen Vertrag zwar zunächst kraft Gesetzes auf Sie über, Sie dürfen ihn aber kündigen und frei neu wählen — üblich ist die Kündigung mit Monatsfrist ab Erwerb. In der Praxis schließen Käufer direkt einen eigenen Vertrag ab und lassen den Übergang damit ins Leere laufen; melden Sie den Kauf dem alten Versicherer trotzdem.

Was kostet die Versicherung für mein neues Auto?

Das lässt sich seriös nur mit den konkreten Daten beantworten: Typklasse des Modells, Region, Einstufung, Fahrerkreis und gewählter Umfang bestimmen den Beitrag gemeinsam. Genau dafür ist der Vergleich da — er rechnet mit Ihren Angaben statt mit Durchschnittswerten.