Vertragskompass

Nach einer Beitragserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht: ein Monat ab Zugang der Mitteilung, unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit.

Beitragserhöhung erhalten?

Versicherung nach Beitragserhöhung wechseln

Ob Kfz, Haftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz: Eine Beitragserhöhung öffnet in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Hier steht, wie Sie es nutzen — Sparte für Sparte.

  • Sonderkündigungsrecht verständlich erklärt
  • Frist ab Zugang der Mitteilung im Blick
  • Direkt die passende Sparte vergleichen

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Kfz-Versicherung

Nach der Kfz-Beitragsrechnung mit identischer Deckung gegenrechnen — in der Herbstsaison fallen Sonderkündigungsrecht und Stichtag oft zusammen.

Das brauchen Sie für den Vergleich:

  • Beitragsrechnung und Versicherungsschein
  • Fahrzeugschein (HSN/TSN)
  • SF-Klasse und Fahrerkreis

Zum passenden Vergleich

Vergleich und Abschluss finden beim Partner statt — maßgeblich sind die Angaben, Preise und Bedingungen dort.

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Privathaftpflicht

Erhöhte Haftpflicht gegen aktuelle Tarife stellen — oft gibt es mehr Leistung für weniger Beitrag.

Das brauchen Sie für den Vergleich:

  • Erhöhungsmitteilung
  • Bisherige Deckungssumme
  • Haushaltskonstellation

Privathaftpflicht vergleichen

Vergleich und Abschluss finden beim Partner statt — maßgeblich sind die Angaben, Preise und Bedingungen dort.

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Hausratversicherung

Nach der Hausrat-Erhöhung Summe und Bausteine gleich mit prüfen — der Wechsel ist der beste Moment für die Aktualisierung.

Das brauchen Sie für den Vergleich:

  • Erhöhungsmitteilung
  • Wohnfläche und Adresse
  • Gewünschte Bausteine

Hausratversicherung vergleichen

Vergleich und Abschluss finden beim Partner statt — maßgeblich sind die Angaben, Preise und Bedingungen dort.

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Rechtsschutzversicherung

Beim Rechtsschutz vor dem Wechsel die Anschlussdeckung klären — dann kostet der Anbieterwechsel keinen Schutzmonat.

Das brauchen Sie für den Vergleich:

  • Erhöhungsmitteilung
  • Aktuelle Bausteine
  • Selbstbeteiligung je Fall

Rechtsschutz vergleichen

Vergleich und Abschluss finden beim Partner statt — maßgeblich sind die Angaben, Preise und Bedingungen dort.

  • Vergleich und Abschluss beim Partner
  • Vertragskompass speichert keine Antragsdaten
  • Angebote und Bedingungen können sich ändern
  • Maßgeblich sind die Angaben auf der Partnerseite

Das Wichtigste in Kürze

Was Sie wissen sollten, bevor Sie klicken

  • Erhöht ein Versicherer den Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, entsteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht — quer durch die Sparten, mit kurzer Frist ab Zugang der Mitteilung.
  • Üblich ist eine Monatsfrist; die Kündigung wirkt je nach Sparte zum Wirksamwerden der Erhöhung. Das genaue Fenster nennt die Mitteilung beziehungsweise der Vertrag.
  • Maßgeblich ist der Vergleichsbeitrag: Auch ein gleichbleibender Zahlbetrag kann eine Erhöhung enthalten, wenn er ohne die Anpassung gesunken wäre.
  • Die Reihenfolge bleibt in jeder Sparte gleich: erst den neuen Vertrag sichern, dann die Sonderkündigung senden — bei der Kfz-Haftpflicht ist sie Pflicht, überall sonst Vernunft.

Ablauf

So gehen Sie vor

  1. 01

    Mitteilung lesen und Frist notieren

    Erhöhung, Wirksamkeitstermin und Fristhinweis aus der Mitteilung ziehen; das Zugangsdatum festhalten — ab ihm läuft die Frist.

  2. 02

    Sparte vergleichen

    Mit identischen Leistungsvorgaben den passenden Vergleich rechnen: gleiche Deckung, gleiche Selbstbeteiligung, gleiche Bausteine.

  3. 03

    Wechseln oder bewusst bleiben

    Bei besserem Angebot: neuen Vertrag abschließen, Sonderkündigung mit Bezug auf die Erhöhung senden. Sonst: bleiben — als Entscheidung, nicht als Versäumnis.

Rechtsrahmen

Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Das Versicherungsvertragsrecht schützt die Beitragsseite des Vertrags: Hebt der Versicherer die Prämie an, ohne dass sich sein Leistungsversprechen entsprechend verbessert, dürfen Versicherte außerordentlich kündigen. Die Mitteilung muss die Erhöhung ausweisen und auf das Kündigungsrecht hinweisen; die Frist beginnt mit ihrem Zugang, nicht mit dem Rechnungsdatum.

Wichtig ist die Abgrenzung: Steigt der Beitrag, weil sich Ihre eigenen Angaben geändert haben — mehr Kilometer im Kfz-Vertrag, größere Wohnung im Hausrat —, ist das keine Erhöhung im Sinne dieses Rechts. Ebenso können vertraglich vorgesehene Anpassungsmechanismen wie der Baupreisfaktor der Gebäudeversicherung anders behandelt sein. Im Zweifel gilt der Wortlaut des eigenen Vertrags.

Sparten

Besonderheiten je Versicherungsart

  • Kfz: Im Herbst treffen Beitragsrechnung, Sonderkündigungsrecht und ordentlicher Stichtag zusammen — die Auswahl an Reaktionswegen ist dann am größten. Die Haftpflicht muss nahtlos weiterbestehen.
  • Privathaftpflicht: Wechsel ohne Einstufungsverlust — es gibt keine Schadenfreiheitsklasse; entscheidend ist der Leistungsabgleich alt gegen neu.
  • Hausrat: Die Erhöhung ist der Anlass, Versicherungssumme und Elementarbaustein gleich mit zu aktualisieren.
  • Rechtsschutz: Vor der Kündigung die Anschlussdeckung und Wartezeit-Anrechnung beim neuen Versicherer klären — sonst kostet der Wechsel Schutzzeit.

Vorsicht

Typische Fehler nach der Erhöhungsmitteilung

  • Die Mitteilung ungelesen abheften: Die Frist läuft trotzdem — und mit ihr das Wahlrecht.
  • Sofort kündigen und dann erst suchen: Ohne Anschlussvertrag entsteht eine Lücke; bei der Kfz-Haftpflicht ist sie nicht zulässig, bei allen anderen unnötig riskant.
  • Mit dem falschen Beitrag vergleichen: Gerechnet wird gegen den neuen, erhöhten Beitrag — nicht gegen den alten.
  • Leistung stillschweigend verschlechtern: Ein billigerer Tarif mit schwächerer Deckung ist keine Antwort auf eine Preiserhöhung, sondern ein zweites Zugeständnis.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Gilt das Sonderkündigungsrecht bei jeder Beitragserhöhung?

In der Regel bei Erhöhungen ohne entsprechende Leistungsverbesserung. Ausgenommen sind typischerweise Beitragsänderungen durch eigene Angaben und teils vertraglich vorgesehene Anpassungsmechanismen. Ob Ihr Fall darunter fällt, zeigt die Mitteilung — sie muss auf ein bestehendes Kündigungsrecht hinweisen.

Wie schnell muss ich nach der Mitteilung handeln?

Üblich ist ein Monat ab Zugang. Praktisch heißt das: Mitteilung sofort lesen, Vergleich zeitnah rechnen und die Entscheidung nicht auf die letzte Woche schieben — der neue Vertrag braucht auch noch seine Annahme, bevor gekündigt wird.

Kann ich in mehreren Sparten gleichzeitig wechseln?

Ja, die Rechte bestehen je Vertrag unabhängig voneinander. Wer mehrere Erhöhungen erhalten hat, arbeitet sie am besten nacheinander ab — jede Sparte mit eigenem Vergleich, eigener Frist und eigener Kündigung, damit nichts durcheinandergerät.

Der Versicherer bietet nach meiner Kündigung einen besseren Tarif — was tun?

Das ist ein normales Rückgewinnungsangebot. Vergleichen Sie es wie jedes andere: gleiche Leistung, gleicher Zeitraum, Bedingungen im Detail. Halten Sie an der Kündigung fest, wenn das externe Angebot besser bleibt — und lassen Sie sich vom neuen Angebot nicht in die Frist hineinreden, falls Sie noch nicht gekündigt haben.