Vertragskompass

Zulassung & Versicherung

Auto anmelden

Ohne eVB keine Zulassung: Wer die Versicherung zuerst klärt, erledigt die Anmeldung in einem Durchgang — vor Ort oder online per i-Kfz.

  • Unterlagen für die Zulassung komplett
  • eVB kommt direkt aus dem Vergleich
  • Online-Zulassung, wo verfügbar

Erster Schritt zur Zulassung: Versicherung mit eVB

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Kfz-Tarifvergleich mit eVB

Tarif wählen, abschließen, eVB-Nummer erhalten — die elektronische Versicherungsbestätigung ist der Nachweis, den die Zulassungsbehörde verlangt.

Das brauchen Sie für den Vergleich:

  • Fahrzeugdaten aus Kaufvertrag oder Fahrzeugpapieren (HSN/TSN)
  • Halterdaten und Anschrift
  • Schadenfreiheitsklasse, falls vorhanden
  • Fahrerkreis und erwartete Jahresfahrleistung

Versicherung mit eVB sichern

Vergleich und Abschluss finden beim Partner statt — maßgeblich sind die Angaben, Preise und Bedingungen dort.

Alternativ vergleichen bei:

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  • Vergleich und Abschluss beim Partner
  • Vertragskompass speichert keine Antragsdaten
  • Angebote und Bedingungen können sich ändern
  • Maßgeblich sind die Angaben auf der Partnerseite

Das Wichtigste in Kürze

Was Sie wissen sollten, bevor Sie klicken

  • Die Zulassung setzt eine gültige eVB-Nummer voraus — sie bestätigt der Behörde elektronisch, dass Haftpflichtschutz besteht.
  • Zur Anmeldung gehören außerdem Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Neufahrzeugen die CoC-Bescheinigung), SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und je nach Fahrzeugalter der HU-Nachweis.
  • Viele Zulassungsbezirke erlauben die Anmeldung digital über i-Kfz; ob Ihr Vorgang online möglich ist, entscheidet die zuständige Behörde.
  • Die Versicherung vor der Zulassung zu vergleichen kostet nichts extra — und erspart den Standardfehler, jahrelang im erstbesten Tarif zu bleiben.

Ablauf

So gehen Sie vor

  1. 01

    Versicherung abschließen, eVB erhalten

    Tarif mit den Fahrzeugdaten vergleichen und abschließen. Die eVB-Nummer kommt üblicherweise direkt nach dem Abschluss digital.

  2. 02

    Unterlagen zusammenstellen

    Ausweis, Fahrzeugpapiere (ZB II beziehungsweise CoC), eVB, SEPA-Mandat, gegebenenfalls HU-Nachweis und Kaufvertrag — je nach Behörde ergänzt um den Wunschkennzeichen-Beleg.

  3. 03

    Zulassung durchführen

    Termin bei der Zulassungsbehörde oder Online-Vorgang per i-Kfz. Nach der Zulassung Kennzeichen anbringen — bei i-Kfz gelten die mitgeteilten Übergangsregeln.

Checkliste

Diese Unterlagen verlangt die Zulassungsbehörde üblicherweise

Verbindlich ist die Liste der zuständigen Behörde; je nach Vorgang — Neufahrzeug, Gebrauchtwagen, Wiederzulassung — unterscheiden sich Details.

  • Gültige eVB-Nummer des Versicherers.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II; beim Neufahrzeug die CoC-Bescheinigung des Herstellers.
  • Beim Gebrauchtwagen zusätzlich Teil I und der Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
  • Optional: Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen.

Reihenfolge

Warum die Versicherung vor der Behörde kommt

Die eVB ist keine Formalie, sondern der Kern der Zulassung: Ohne bestätigten Haftpflichtschutz meldet die Behörde kein Fahrzeug an. Wer die Versicherung erst am Schalter klärt, klärt sie unter Zeitdruck — und Zeitdruck ist der teuerste Tarifberater.

Andersherum wird die Anmeldung einfach: Erst den Tarif in Ruhe vergleichen, mit dem Abschluss die eVB erhalten, dann den Behördengang oder i-Kfz-Vorgang starten. Der Versicherungsschutz über die eVB beginnt mit der Zulassung; die endgültige Police folgt vom gewählten Versicherer.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich die eVB-Nummer?

In der Regel unmittelbar nach dem Abschluss oder der Anfrage — digital per E-Mail oder direkt im Abschlussprozess. Die siebenstellige Nummer liegt der Behörde dann elektronisch vor; ein Papiernachweis ist nicht nötig.

Kann ich das Auto online anmelden?

Viele Bezirke unterstützen die internetbasierte Zulassung (i-Kfz) für Privatpersonen, teils auch für Halterwechsel. Ob Ihr konkreter Vorgang online möglich ist und welche Identifizierung die Behörde akzeptiert, steht auf deren i-Kfz-Seite — andernfalls bleibt der Termin vor Ort.

Gilt der Versicherungsschutz schon vor der Zulassung?

Mit der eVB besteht ab Zulassung vorläufiger Haftpflichtschutz; Details wie eine mitversicherte Überführungsfahrt regeln die Bedingungen des Versicherers. Der endgültige Vertrag mit Police und Beitrag folgt nach — prüfen Sie dort, dass Umfang und Angaben stimmen.

Was ist mit der Kfz-Steuer bei der Anmeldung?

Die Zulassungsbehörde nimmt das SEPA-Mandat entgegen; erhoben wird die Steuer vom Zoll auf Basis der Fahrzeugdaten. Ohne Mandat wird die Zulassung nicht durchgeführt — dieser Punkt scheitert häufiger als jede andere Unterlage.