Vertragskompass

Vor der Heizsaison 2026/27: Der Gasverbrauch konzentriert sich auf die Wintermonate — ein Tarifvergleich vor der Heizperiode wirkt auf die gesamte Saison.

Gas

Gasanbieter wechseln

Der Gasverbrauch fällt fast komplett in die Heizmonate — wer vor der Heizsaison wechselt, heizt die ganze Saison zum neuen Preis. Der Ablauf ist derselbe unkomplizierte wie beim Strom.

  • Versorgung bleibt lückenlos gesichert
  • Neuer Anbieter übernimmt die Kündigung
  • Vor der Heizsaison besonders wirksam

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Gasvergleich

Tarife mit Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch an der Lieferadresse abgleichen — inklusive Laufzeit, Preisgarantie und dem Preis nach dem ersten Jahr.

Das brauchen Sie für den Vergleich:

  • Postleitzahl der Lieferadresse
  • Jahresverbrauch in kWh (Jahresabrechnung)
  • Aktueller Anbieter und Tarif
  • Zählernummer (spätestens beim Abschluss)

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Vergleich und Abschluss finden beim Partner statt — maßgeblich sind die Angaben, Preise und Bedingungen dort.

  • Vergleich und Abschluss beim Partner
  • Vertragskompass speichert keine Antragsdaten
  • Angebote und Bedingungen können sich ändern
  • Maßgeblich sind die Angaben auf der Partnerseite

Das Wichtigste in Kürze

Was Sie wissen sollten, bevor Sie klicken

  • Beim Gas konzentriert sich der Verbrauch auf die Heizperiode — ein Tarifwechsel vor der Saison wirkt deshalb auf den größten Teil der Jahreskosten.
  • Die Versorgung ist auch beim Gaswechsel gesetzlich gesichert: Notfalls beliefert der Grundversorger weiter, eine Unterbrechung gibt es nicht.
  • Preisänderungsmitteilungen öffnen ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung; aus der Grundversorgung führt jederzeit die zweiwöchige Frist.
  • Der Gasverbrauch wird in Kilowattstunden abgerechnet, auch wenn der Zähler Kubikmeter zeigt — für den Vergleich zählt der kWh-Wert von der Abrechnung.

Ablauf

So gehen Sie vor

  1. 01

    Jahresverbrauch ablesen

    Den kWh-Wert der letzten Jahresabrechnung nehmen — nicht den Zählerstand. Bei neuen Wohnungen hilft der Vorjahreswert des Vermieters oder eine wohnflächenbasierte Schätzung als Startpunkt.

  2. 02

    Tarife vergleichen

    Gesamtkosten im ersten Jahr und Preis ab dem zweiten Jahr lesen; auf Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist achten.

  3. 03

    Wechsel beauftragen

    Beim neuen Anbieter abschließen; er übernimmt Kündigung und Netzanmeldung. Zum Übergabetermin den Zählerstand festhalten.

Timing

Warum das Wechselfenster vor der Heizsaison liegt

Ein Gastarif entfaltet seine Wirkung nicht gleichmäßig übers Jahr: Der Löwenanteil des Verbrauchs liegt zwischen Oktober und März. Wer im Spätsommer oder Frühherbst wechselt, nimmt den neuen Preis in genau die Monate mit, in denen er zählt. Ein Wechsel im Frühjahr ist nicht falsch — er wirkt nur später.

Dazu kommt der Kalender der Versorger: Preisanpassungen zum Jahreswechsel werden im Herbst angekündigt und öffnen jeweils ein Sonderkündigungsrecht. Die Mitteilung ist kein Ärgernis, sondern ein Ausstiegsfenster mit Datum — wer sie mit einem aktuellen Vergleich beantwortet, entscheidet auf Augenhöhe.

Tarifkunde

Die Prüfpunkte im Gastarif

  • Arbeitspreis je kWh und monatlicher Grundpreis — bei Heizgas dominiert der Arbeitspreis die Jahresrechnung.
  • Preisgarantie: Umfang und Dauer prüfen; ausgenommene Bestandteile stehen im Kleingedruckten.
  • Neukundenbonus vom Dauerpreis trennen: Maßgeblich ist, was der Tarif ab dem zweiten Jahr kostet.
  • Laufzeit: Kürzere Bindung erhält die Reaktionsfähigkeit — gerade in bewegten Preisphasen.
  • Abschläge realistisch ansetzen: Sie sind Vorauszahlungen; die Wahrheit kommt mit der Jahresabrechnung.

Vorsicht

Typische Fehler beim Gaswechsel

  • Kubikmeter statt Kilowattstunden eingeben: Der Vergleich rechnet mit kWh — der Wert steht auf der Abrechnung.
  • Mitten in der Heizsaison auf das Laufzeitende warten, obwohl eine Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht geöffnet hat.
  • Nur den Bonuspreis vergleichen und die Folgejahre ignorieren.
  • Beim Umzug den alten Vertrag stillschweigend mitnehmen, statt Konditionen an der neuen Adresse zu prüfen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Kann die Gasversorgung beim Wechsel unterbrochen werden?

Nein — Leitungen, Zähler und Netzbetreiber bleiben unverändert, nur der abrechnende Lieferant wechselt. Sollte ein Übergang haken, greift die Ersatzbelieferung durch den Grundversorger. Die Heizung bleibt davon unberührt.

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Gaswechsel?

Sobald ein Anlass da ist: Preisänderungsmitteilung, auslaufende Bindung oder ein deutlicher Marktabstand im Vergleich. Mit Blick auf die Wirkung ist der Zeitraum vor der Heizperiode am dankbarsten, weil der neue Preis dann den Hauptverbrauch trifft.

Ich habe eine Preiserhöhung bekommen — was jetzt?

Die Mitteilung öffnet ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Vergleichen Sie zeitnah mit Ihrem echten Verbrauch, schließen Sie den Wunschtarif ab und kündigen Sie unter Verweis auf die Änderungsmitteilung — hier ausnahmsweise selbst, damit die Frist sicher gewahrt bleibt.

Was gilt in der Gas-Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die gesetzliche Auffanglösung mit zweiwöchiger Kündigungsfrist — verlässlich, aber selten die günstigste Wahl. Wer dort beliefert wird, kann praktisch jederzeit in einen Sondervertrag wechseln; der Vergleich zeigt, was der Schritt konkret bringt.