Vertragskompass

Preisänderungen kündigen Strom- und Gasversorger vorab an; die Mitteilung öffnet ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

Strom

Stromanbieter wechseln

Der Wechsel ist ein Verwaltungsakt, kein Abenteuer: Zählernummer und Jahresverbrauch genügen, der neue Anbieter übernimmt die Kündigung — und das Licht bleibt an.

  • Ohne Unterbrechung der Versorgung
  • Neuer Anbieter kündigt für Sie
  • Zwei Angaben genügen für den Start

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Tarife für Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch an Ihrer Lieferadresse — mit Blick auf Grundpreis, Arbeitspreis, Laufzeit und Preisgarantie statt nur auf den Bonus.

Das brauchen Sie für den Vergleich:

  • Postleitzahl der Lieferadresse
  • Jahresverbrauch in kWh (steht auf der Jahresabrechnung)
  • Aktueller Anbieter und Tarif (für den Wechselauftrag)
  • Zählernummer (spätestens beim Abschluss)

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Vergleich und Abschluss finden beim Partner statt — maßgeblich sind die Angaben, Preise und Bedingungen dort.

  • Vergleich und Abschluss beim Partner
  • Vertragskompass speichert keine Antragsdaten
  • Angebote und Bedingungen können sich ändern
  • Maßgeblich sind die Angaben auf der Partnerseite

Das Wichtigste in Kürze

Was Sie wissen sollten, bevor Sie klicken

  • Die Versorgung ist gesetzlich gesichert: Zwischen altem und neuem Vertrag übernimmt notfalls der örtliche Grundversorger — einen stromlosen Tag gibt es beim Anbieterwechsel nicht.
  • Der neue Anbieter übernimmt üblicherweise die Kündigung des alten Vertrags; nur bei Sonderkündigungsrechten mit knapper Frist kündigt man besser selbst und bestellt parallel.
  • Eine Preisänderungsmitteilung öffnet ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens — unabhängig von der regulären Laufzeit.
  • Aus der Grundversorgung kommen Sie jederzeit mit zweiwöchiger Frist heraus; Sonderverträge binden bis zum Laufzeitende.
  • Der technische Wechsel dauert nur wenige Wochen — die Kündigungsfrist des alten Vertrags bestimmt, wann er beginnen darf.

Ablauf

So gehen Sie vor

  1. 01

    Abrechnung heraussuchen

    Jahresverbrauch in kWh und aktuellen Tarif von der letzten Jahresabrechnung ablesen — das sind die beiden Angaben, die den Vergleich tragen.

  2. 02

    Tarife vergleichen und filtern

    Angebote nach Gesamtkosten im ersten Jahr UND nach dem Preis ab dem zweiten Jahr lesen; Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist gehören mit ins Bild.

  3. 03

    Wechselauftrag abschicken

    Beim neuen Anbieter abschließen; er kündigt beim alten und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an. Zum Stichtag den Zählerstand notieren.

Anlass

Der Herbst ist die Prüfsaison — aus gutem Grund

Viele Versorger passen ihre Preise zum Jahreswechsel an und verschicken die Ankündigungen in den Wochen davor. Jede dieser Mitteilungen öffnet ein Sonderkündigungsrecht — und macht den Herbst zum Zeitraum, in dem sich Vergleichen doppelt lohnt: Wer betroffen ist, kann sofort reagieren; wer nicht betroffen ist, kennt danach wenigstens seinen Marktabstand.

Unabhängig von der Saison bleibt die Grundregel: Ein Stromvertrag ist kein Treueverhältnis. Bonusgetriebene Tarife werden im zweiten Jahr regelmäßig teurer, und die Grundversorgung ist verlässlich, aber selten die wirtschaftlichste Option. Ein Vergleich pro Jahr — mit echtem Verbrauch, nicht mit Schätzwerten — hält den Vertrag auf Marktniveau.

Tarifkunde

Worauf es im Stromtarif wirklich ankommt

  • Arbeitspreis und Grundpreis zusammen betrachten: Der eine zählt je Kilowattstunde, der andere fix im Monat — je nach Verbrauch verschiebt sich ihr Gewicht.
  • Preisgarantie lesen: Was genau ist garantiert, wie lange, und was bleibt ausgenommen (etwa Steuern und Umlagen)?
  • Boni nüchtern rechnen: Sie senken das erste Jahr, nicht den Tarif — entscheidend ist der Preis ab dem zweiten Jahr.
  • Laufzeit und Kündigungsfrist: Kurze Bindungen halten wechselfähig; automatische Verlängerungen sind seit der jüngsten Gesetzeslage monatlich kündbar.
  • Abschlagshöhe prüfen: Sie ist eine Vorauszahlung, keine Preisangabe — zu niedrige Abschläge enden in Nachzahlungen.

Vorsicht

Diese Wechselfehler kosten Geld

  • Mit geschätztem Verbrauch vergleichen: Ein falscher kWh-Wert verzerrt jede Rangfolge — die Jahresabrechnung liefert den echten.
  • Nur das erste Jahr rechnen: Nach Bonus und Neukundenpreis zählt, was der Tarif danach kostet.
  • Selbst kündigen, obwohl der neue Anbieter es übernimmt: Doppelte Kündigungen stiften Verwirrung — selbst kündigen nur beim Sonderkündigungsrecht mit knapper Frist.
  • Den Zählerstand vergessen: Ohne dokumentierten Stand zum Wechseltermin wird die Schlussrechnung geschätzt.
  • Der Preisänderung nicht widersprechen wollen, "weil eh alles teurer wird": Genau diese Mitteilung ist Ihr Ausstiegsfenster.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Kann beim Anbieterwechsel der Strom ausfallen?

Nein. Leitung, Zähler und Netzbetreiber bleiben dieselben; es wechselt nur der Lieferant, der abrechnet. Klappt ein Übergang nicht rechtzeitig, beliefert der örtliche Grundversorger automatisch weiter — die gesetzliche Ersatzversorgung lässt niemanden im Dunkeln.

Wer kündigt meinen alten Stromvertrag?

Im Normalfall der neue Anbieter im Rahmen des Wechselauftrags. Ausnahme: Bei einem Sonderkündigungsrecht nach einer Preisänderung ist die Frist oft knapp — dann kündigen Sie selbst unter Verweis auf die Mitteilung und bestellen parallel den neuen Tarif.

Wie lange dauert der Stromanbieterwechsel?

Der technische Vorgang selbst dauert nur wenige Wochen. Wann er beginnen darf, bestimmt die Kündigungsfrist des alten Vertrags — bei einem Sondervertrag also dessen Laufzeitende, in der Grundversorgung die zweiwöchige Frist.

Lohnt der Wechsel auch bei kleinem Verbrauch?

Der Effekt wächst mit dem Verbrauch, aber auch kleine Haushalte zahlen Grundpreis — und gerade dort unterscheiden sich Tarife deutlich. Ob es sich lohnt, zeigt der Vergleich mit dem eigenen kWh-Wert in wenigen Minuten; pauschale Zusagen wären geraten.