Vertragskompass

Nach der Mindestlaufzeit sind Mobilfunkverträge monatlich kündbar; ein weiterlaufender Altvertrag ist selten die günstigste Option für das eigene Nutzungsprofil.

Mobilfunk

Handytarif wechseln

Alte Verträge laufen gern unbemerkt weiter — dabei sind sie nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar. Rufnummer mitnehmen, Tarif am echten Bedarf ausrichten, fertig.

  • Monatlich kündbar nach Mindestlaufzeit
  • Rufnummernmitnahme inklusive
  • Tarif am tatsächlichen Verbrauch messen

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Mobilfunkvergleich

Tarife nach Datenvolumen, Netz und Laufzeit am eigenen Bedarf messen — SIM-only oder mit Gerät, Laufzeitvertrag oder flexibel.

Das brauchen Sie für den Vergleich:

  • Aktueller Datenverbrauch pro Monat (steht in der Handy-Einstellung)
  • Gewünschtes Netz beziehungsweise Netzqualität am Wohnort
  • Vertragsende und Kündigungsfrist des alten Tarifs
  • Ob die Rufnummer mitgenommen werden soll

Mobilfunktarife vergleichen

Vergleich und Abschluss finden beim Partner statt — maßgeblich sind die Angaben, Preise und Bedingungen dort.

  • Vergleich und Abschluss beim Partner
  • Vertragskompass speichert keine Antragsdaten
  • Angebote und Bedingungen können sich ändern
  • Maßgeblich sind die Angaben auf der Partnerseite

Das Wichtigste in Kürze

Was Sie wissen sollten, bevor Sie klicken

  • Nach der Mindestlaufzeit sind Mobilfunkverträge monatlich kündbar — automatische Verlängerung heißt nicht mehr automatische Bindung.
  • Die Rufnummer gehört praktisch Ihnen: Die Mitnahme zum neuen Anbieter ist gesetzlich geregelt und wird beim neuen Anbieter beauftragt.
  • Der tatsächliche Datenverbrauch steht im Smartphone — er ist die ehrlichste Grundlage für die Tarifwahl, nicht das beworbene Maximalpaket.
  • SIM-only-Tarife ohne neues Gerät sind die flexibelste Form; Bundles mit Smartphone rechnen sich nur, wenn man Gerätepreis und Tarifkosten getrennt nachrechnet.

Ablauf

So gehen Sie vor

  1. 01

    Verbrauch und Netz prüfen

    Datenverbrauch der letzten Monate im Handy nachsehen und die Netzabdeckung am Wohn- und Arbeitsort einschätzen — beides sortiert das Tarifangebot.

  2. 02

    Tarife vergleichen

    Nach Datenvolumen, Netz und Laufzeit filtern; Anschlusspreis, Aktionszeiträume und den Preis nach der Aktionsphase mitlesen.

  3. 03

    Wechseln mit Rufnummernmitnahme

    Neuen Tarif abschließen und die Mitnahme der Nummer beauftragen; den alten Vertrag fristgerecht kündigen, sofern der neue Anbieter das nicht übernimmt.

Anlass

Neues Gerät, alter Vertrag — der teure Klassiker

Im Herbst erscheinen die neuen Smartphone-Generationen, und mit ihnen wächst die Versuchung, das Gerät über einen neuen Bundle-Vertrag zu finanzieren — während der alte Tarif weiterläuft oder überteuert verlängert wird. Die nüchterne Rechnung trennt beides: Was kostet das Wunschgerät für sich, was kostet der passende Tarif für sich? Erst wenn ein Bundle diese Summe schlägt, ist es ein Angebot.

Dieselbe Trennung entlarvt schlafende Verträge: Wer seit Jahren denselben Tarif zahlt, bekommt für das Geld heute fast immer mehr Datenvolumen oder zahlt für dasselbe weniger. Die monatliche Kündbarkeit nach der Mindestlaufzeit macht den Wechsel zur kleinen Entscheidung — nicht zum Projekt.

Auswahl

Die Stellschrauben der Tarifwahl

  • Datenvolumen am gemessenen Verbrauch ausrichten — plus Puffer, nicht plus Fantasie.
  • Netzqualität vor Ort prüfen: Der beste Preis nützt nichts im Funkloch; die Netzbetreiber-Karten helfen bei der Einschätzung.
  • Laufzeit bewusst wählen: Monatlich kündbare Tarife kosten oft etwas mehr, halten aber wechselfähig.
  • 5G-Zugang, EU-Roaming-Umfang und Hotspot-Nutzung als Detailkriterien lesen.
  • eSIM-Fähigkeit prüfen, wenn Gerät oder Zweitnutzung es nahelegen.

Vorsicht

Diese Mobilfunk-Fallen kosten laufend Geld

  • Mehr Datenvolumen ist nicht automatisch der passendere Tarif — ungenutzte Gigabyte sind bezahlte Luft.
  • Aktionspreise gelten häufig nur begrenzt; der Preis danach gehört in die Entscheidung.
  • Die Kündigung des Altvertrags verschleppen: Nach der Mindestlaufzeit genügt die Monatsfrist — aber sie läuft erst ab Kündigung.
  • Die Rufnummernmitnahme dem Zufall überlassen: Ohne Auftrag beim neuen Anbieter verfällt die Nummer mit dem alten Vertrag.
  • Bundles ungerechnet unterschreiben: Gerät und Tarif immer einzeln gegenrechnen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Kann ich meine Handynummer zum neuen Anbieter mitnehmen?

Ja — die Mitnahme ist gesetzlich vorgesehen und funktioniert auch während der Restlaufzeit des alten Vertrags. Beauftragt wird sie im Bestellprozess des neuen Anbieters; der alte darf dafür kein Hindernis aufbauen. Verzichten Sie auf eine eigene Kündigung ohne Mitnahmewunsch, sonst riskieren Sie die Nummer.

Wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen?

Innerhalb der Mindestlaufzeit zum Laufzeitende mit der vertraglichen Frist — danach monatlich. Das Vertragsende steht in der Vertragsbestätigung oder im Kundenkonto; viele Anbieter zeigen dort auch die früheste Kündigungsmöglichkeit an.

SIM-only oder Vertrag mit neuem Handy?

Rechnen Sie beides getrennt: Gerätepreis bei freiem Kauf plus SIM-only-Tarif gegen die Gesamtkosten des Bundles über die volle Laufzeit. Bundles können sich lohnen, tun es aber nicht automatisch — die Finanzierung des Geräts versteckt sich gern im Tarifpreis der Monate nach der Aktionsphase.

Woher weiß ich, welches Netz bei mir gut funkt?

Die Abdeckungskarten der Netzbetreiber zeigen die Versorgung an Wohn- und Arbeitsort; dazu hilft die praktische Erfahrung im eigenen Umfeld. Wer sichergehen will, testet mit einem monatlich kündbaren Tarif oder einer Prepaid-Karte im Wunschnetz, bevor er sich länger bindet.