Vertragskompass

Internet & DSL

DSL-Anbieter wechseln

Zu langsam, zu teuer, Vertrag verlängert sich ungefragt? Der Anbieterwechsel ist gesetzlich abgesichert: höchstens ein Werktag Unterbrechung — und der neue Anbieter organisiert den Umstieg.

  • Höchstens ein Werktag Unterbrechung
  • Neuer Anbieter steuert den Wechsel
  • Rufnummer zieht auf Wunsch mit

Verfügbare Anschlüsse an Ihrer Adresse vergleichen

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Internetvergleich

Verfügbare Anschlüsse am Wohnort mit Bandbreite, Laufzeit und Gesamtkosten vergleichen — DSL, Kabel und Glasfaser, je nachdem, was an der Adresse liegt.

Das brauchen Sie für den Vergleich:

  • Adresse (für die Verfügbarkeitsprüfung)
  • Gewünschte Bandbreite
  • Aktueller Anbieter und Vertragsende
  • Ob die Rufnummer mitgenommen werden soll

Internettarife vergleichen

Vergleich und Abschluss finden beim Partner statt — maßgeblich sind die Angaben, Preise und Bedingungen dort.

  • Vergleich und Abschluss beim Partner
  • Vertragskompass speichert keine Antragsdaten
  • Angebote und Bedingungen können sich ändern
  • Maßgeblich sind die Angaben auf der Partnerseite

Das Wichtigste in Kürze

Was Sie wissen sollten, bevor Sie klicken

  • Beim Anbieterwechsel darf die Versorgung höchstens einen Werktag unterbrochen sein — das regelt das Telekommunikationsgesetz, und der neue Anbieter koordiniert den Übergang.
  • Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind stillschweigend verlängerte Verträge monatlich kündbar — die alte Zwei-Jahres-Falle gibt es so nicht mehr.
  • Die Rufnummer kann zum neuen Anbieter mitgenommen werden; die Mitnahme beantragt man beim neuen Anbieter, nicht beim alten.
  • Erst die Verfügbarkeit an der eigenen Adresse entscheidet, welche Tarife real sind — der Vergleich prüft sie automatisch mit.

Ablauf

So gehen Sie vor

  1. 01

    Vertragsstatus klären

    Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und monatliche Kündbarkeit nach Verlängerung prüfen — das Vertragsende bestimmt den Wechseltermin.

  2. 02

    Verfügbarkeit und Tarife vergleichen

    Mit der Adresse rechnen: verfügbare Techniken, ehrlicher Bandbreitenbedarf, Gesamtkosten inklusive Einmalkosten und Aktionszeiträumen.

  3. 03

    Neuen Vertrag mit Wechselauftrag abschließen

    Beim neuen Anbieter abschließen, Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme angeben — er stimmt den Schalttermin mit dem alten Anbieter ab.

Rechtsrahmen

Ihre Rechte beim Internetwechsel

Das Telekommunikationsgesetz hat den Anbieterwechsel vom Geduldsspiel zur geregelten Übergabe gemacht: Die Anbieter müssen den Wechsel so abwickeln, dass Ihr Anschluss höchstens einen Werktag stillsteht. Klappt das nicht, bestehen Ansprüche gegen die Beteiligten — und der alte Anbieter muss weiterversorgen, bis der Übergang gelingt.

Genauso wichtig ist die Laufzeitregel: Nach der Mindestlaufzeit verlängern sich Verträge zwar weiter automatisch, sind dann aber mit Monatsfrist kündbar. Wer also "den Termin verpasst" hat, ist nicht für ein weiteres Jahr gefangen — sondern einen Monat von seinem Wechsel entfernt. Und liefert der Anschluss dauerhaft deutlich weniger Bandbreite als vertraglich zugesagt, eröffnet das Gesetz zusätzliche Rechte; das Messverfahren dafür stellt die Bundesnetzagentur bereit.

Bedarf

Wie viel Bandbreite Sie wirklich brauchen

Die richtige Größe spart dauerhaft — nach oben wie nach unten. Die Werte sind Orientierung, kein Dogma.

  • Streaming, Homeoffice und Alltag für ein bis zwei Personen: mittlere Bandbreiten reichen meist aus.
  • Familien mit parallelem Streaming, Gaming und Videokonferenzen: höhere Bandbreiten vermeiden Engpässe zur Hauptzeit.
  • Upload nicht vergessen: Videocalls und Cloud-Backups hängen an der Gegenrichtung — DSL, Kabel und Glasfaser unterscheiden sich hier deutlich.
  • Router mitdenken: Miete, Kauf und Routerfreiheit verändern die Gesamtrechnung über die Laufzeit.

Vorsicht

Die klassischen Fehler beim DSL-Wechsel

  • Selbst kündigen und dann erst den neuen Vertrag suchen: Der koordinierte Wechsel läuft über den neuen Anbieter — wer vorab kündigt, riskiert eine Lücke ohne Anschluss.
  • Die Rufnummernmitnahme vergessen oder zu spät beantragen: Sie gehört in den Wechselauftrag.
  • Nur den Aktionspreis der ersten Monate rechnen: Maßgeblich sind die Gesamtkosten über die Laufzeit samt Einmalkosten.
  • Bandbreite nach Werbung statt nach Bedarf wählen: Zu groß kostet dauerhaft, zu klein nervt täglich.
  • Beim Umzug vorschnell kündigen: Für den Umzugsfall gelten eigene Regeln — mitnehmen oder mit gesetzlicher Frist beenden; die Umzugsseite erklärt den Weg.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wie lange bin ich beim Wechsel offline?

Höchstens einen Werktag — so schreibt es das Telekommunikationsgesetz vor. In der Praxis schalten die Anbieter den Anschluss oft am selben Tag um. Bis der Wechsel vollzogen ist, muss der alte Anbieter weiterversorgen; Sie fallen nicht ins Loch.

Behalte ich beim Wechsel meine Festnetznummer?

Ja, auf Antrag. Die Mitnahme geben Sie im Bestellprozess des neuen Anbieters an; er klärt die Portierung mit dem alten. Wichtig ist nur, die Nummer nicht vorher durch eine eigene Kündigung ohne Mitnahmewunsch aufzugeben.

Mein Vertrag hat sich verlängert — sitze ich jetzt fest?

Nein. Nach der Mindestlaufzeit verlängerte Verträge sind mit einer Frist von einem Monat kündbar. Sie können also jederzeit vergleichen und wechseln — der neue Anbieter terminiert den Übergang passend zur Monatsfrist.

Was ist, wenn mein Internet dauerhaft langsamer ist als versprochen?

Weicht die tatsächliche Leistung erheblich von der vertraglich zugesagten ab, sieht das Gesetz Minderungs- und Kündigungsrechte vor. Belegen lässt sich das mit dem offiziellen Messverfahren der Bundesnetzagentur. Unabhängig davon lohnt der Blick, was andere Anschlüsse an der Adresse leisten.