Vertragskompass

Stichtag 30. NovemberWechselsaison 2026: Bei Verträgen mit Kalenderjahreslaufzeit ist der 30. November der Stichtag für die ordentliche Kündigung.

Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung wechseln

Erst den neuen Vertrag sichern, dann den alten kündigen — in dieser Reihenfolge wechseln Sie ohne Deckungslücke und ohne Zeitdruck.

  • Reihenfolge, Fristen und Stichtag im Blick
  • Schadenfreiheitsklasse zieht mit um
  • Neuen Tarif direkt vergleichen

Neuen Kfz-Tarif sichern — vor der Kündigung

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Kfz-Tarifvergleich für Wechsler

Tarife mit Ihrer Schadenfreiheitsklasse und Ihrem tatsächlichen Bedarf rechnen — der Abschluss beim Partner ersetzt den alten Vertrag zum Ablauf.

Das brauchen Sie für den Vergleich:

  • Aktueller Versicherungsschein (SF-Klasse, Umfang, Ablauf)
  • Fahrzeugschein (HSN/TSN, Erstzulassung)
  • Fahrerkreis mit Geburts- und Führerscheindaten
  • Erwartete Jahresfahrleistung
  • Gewünschte Selbstbeteiligung

Wechseltarife vergleichen

Vergleich und Abschluss finden beim Partner statt — maßgeblich sind die Angaben, Preise und Bedingungen dort.

Alternativ vergleichen bei:

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  • Vergleich und Abschluss beim Partner
  • Vertragskompass speichert keine Antragsdaten
  • Angebote und Bedingungen können sich ändern
  • Maßgeblich sind die Angaben auf der Partnerseite

Das Wichtigste in Kürze

Was Sie wissen sollten, bevor Sie klicken

  • Die sichere Reihenfolge: erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. So entsteht keine Lücke, und der neue Versicherer übernimmt auf Wunsch Formalitäten.
  • Bei Verträgen mit Kalenderjahreslaufzeit muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingehen — maßgeblich ist das Versicherungsjahr im eigenen Vertrag.
  • Die Schadenfreiheitsklasse geht beim Wechsel nicht verloren: Der neue Versicherer fragt die schadenfreien Jahre beim bisherigen ab und stuft entsprechend ein.
  • Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht — dann geht der Wechsel auch außerhalb des Stichtags.

Ablauf

So gehen Sie vor

  1. 01

    Neuen Tarif vergleichen und abschließen

    Mit Versicherungsschein und Fahrzeugschein den Vergleich rechnen, Wunschtarif zum Ablaufdatum des alten Vertrags abschließen.

  2. 02

    Alten Vertrag fristgerecht kündigen

    Die Kündigung in Textform an den bisherigen Versicherer senden — bei Kalenderjahresverträgen so, dass sie bis 30. November eingeht. Eine Bestätigung anfordern.

  3. 03

    Übergang prüfen

    Neue Police und eVB-Bestätigung kontrollieren: Beginn nahtlos am Tag nach Vertragsende, Umfang wie gewählt, Fahrerkreis korrekt.

Fristen

Stichtag, Versicherungsjahr und Sonderkündigung

Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Weil viele Kfz-Verträge dem Kalenderjahr folgen, ist der 30. November der bekannte Stichtag — er gilt aber nur, wenn Ihr Vertrag tatsächlich zum 31. Dezember endet. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung.

Unabhängig vom Stichtag öffnen bestimmte Anlässe ein Sonderkündigungsrecht: eine Beitragserhöhung, ein regulierter Schadenfall oder der Wechsel des Fahrzeugs. In diesen Fällen läuft üblicherweise eine Monatsfrist ab dem Ereignis beziehungsweise ab Zugang der Mitteilung — wer sie nutzen will, sollte den neuen Vertrag vorher stehen haben.

Vorbereitung

Das gehört vor dem Wechsel geklärt

  • Ablaufdatum und Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags aus dem Versicherungsschein ablesen.
  • Gewünschten Umfang festlegen: gleiche Deckung übernehmen oder bewusst anpassen — etwa die Selbstbeteiligung oder die Kaskostufe.
  • Fahrerkreis und Jahresfahrleistung realistisch bestimmen; beides gehört zu den wirksamsten Angaben im Tarif.
  • Sonderfälle notieren: Saisonkennzeichen, Werkstattbindung, Schutzbrief oder Rabattschutz, die der neue Vertrag abbilden soll.

Typische Stolpersteine

Was beim Wechsel schiefgehen kann

  • Zuerst kündigen, dann vergleichen: Wer den alten Vertrag ohne neuen kündigt, setzt sich unnötigem Zeitdruck aus.
  • Die Kündigung zu spät absenden: Es zählt der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
  • Den Stichtag pauschal auf den 30. November legen: Maßgeblich ist das eigene Versicherungsjahr — unterjährige Verträge enden anders.
  • Leistungsdetails ungeprüft lassen: Ein günstigerer Beitrag mit schwächerer Deckung ist kein Fortschritt, sondern eine Wette.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Muss ich selbst kündigen oder übernimmt das der neue Versicherer?

Die Kündigung des alten Vertrags ist Ihre Erklärung und sollte von Ihnen kommen; viele neue Versicherer unterstützen mit Vorlagen oder einem Kündigungsservice. Verlassen Sie sich nicht darauf, ohne es ausdrücklich vereinbart zu haben — prüfen Sie, dass eine Kündigungsbestätigung eingeht.

Kann beim Wechsel eine Deckungslücke entstehen?

Nicht, wenn der neue Vertrag nahtlos am Tag nach dem Ende des alten beginnt. Genau deshalb steht der Abschluss des neuen Vertrags am Anfang: Das Beginndatum lässt sich auf den Ablauf des alten Vertrags legen, und die Haftpflicht bleibt durchgehend bestehen.

Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse?

Sie wird übernommen. Der neue Versicherer erfragt die schadenfreien Jahre direkt beim Vorversicherer; Ihre Angabe im Vergleich dient der Beitragsberechnung. Weicht die bestätigte Einstufung ab, korrigiert der Versicherer den Beitrag entsprechend.

Lohnt der Wechsel auch, wenn mein Beitrag nicht gestiegen ist?

Das zeigt nur der Vergleich mit identischen Vorgaben. Tarife und Einstufungen ändern sich jährlich; ein unveränderter Beitrag kann trotzdem über dem liegen, was derselbe Schutz anderswo kostet. Verbindlich beurteilen lässt sich das erst mit den eigenen Daten.