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Wechselanlass

Kfz-Versicherung wechseln

Der Stichtag 30. November, die Fristen davor und der Ablauf danach.

Zuletzt geprüft: 03.08.2026 · Inhalte und Verlinkungen

Die Ausgangslage

Der übliche Kündigungstermin liegt am 30. November — wer ihn verpasst, hängt ein weiteres Jahr im alten Vertrag.

Typische Anlässe

Wann lohnt sich eine neue Prüfung?

01

Der 30. November rückt näher und der Beitrag steht seit Jahren still.

02

Ein Fahrzeugwechsel steht an, und mit ihm ein neuer Vertrag.

03

Die Schadenfreiheitsklasse hat sich verbessert.

04

Der Fahrerkreis ändert sich, etwa weil jemand hinzukommt oder wegfällt.

Checkliste

Das sollten Sie vorher bereithalten

Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.

  • Kündigungsfrist des laufenden Vertrags: meist ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres
  • Aktuelle Schadenfreiheitsklasse aus der letzten Beitragsrechnung
  • Fahrzeugschein mit Typschlüssel und Erstzulassung
  • Jahresfahrleistung, ehrlich geschätzt
  • Wer fährt: Fahrerkreis, Alter des jüngsten Fahrers
  • Stellplatz und Postleitzahl, beide beeinflussen die Regionalklasse

Typische Fehler

Diese Punkte nicht übersehen

  • Der Stichtag gilt für die meisten, aber nicht für alle Verträge — das Versicherungsjahr steht in der Police
  • Erst der neue Vertrag, dann die Kündigung: sonst entsteht eine Lücke
  • Die Schadenfreiheitsklasse wandert mit, der Rabattschutz meist nicht
  • Bei Kaskoschutz auf Werkstattbindung und Selbstbeteiligung achten

Ablauf

So läuft der Vergleich ab

  1. 01

    Frist prüfen

    Ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Bei Jahresverträgen ist das der 30. November.

  2. 02

    Angaben zusammensuchen

    Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung, Fahrerkreis. Diese drei entscheiden den Beitrag am stärksten.

  3. 03

    Tarife vergleichen

    Der Vergleich läuft über die Kfz-Seite. Dort steht der Rechner.

  4. 04

    Neuen Vertrag abschließen

    Mit Beginn zum Ablauf des alten. Die eVB kommt vom neuen Versicherer.

  5. 05

    Alten Vertrag kündigen

    Schriftlich und fristgerecht. Viele neue Versicherer übernehmen das.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?

Spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres — bei einem Vertrag, der am 1. Januar beginnt, also am 30. November. Es zählt der Eingang, nicht das Datum auf dem Brief.

Kann ich auch außerhalb des Stichtags wechseln?

Ja, mit einem Sonderkündigungsrecht. Es entsteht bei einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall und beim Fahrzeugwechsel.

Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse?

Sie wird vom alten Versicherer an den neuen gemeldet und übernommen. Der Rabattschutz ist ein Zusatzbaustein und gilt nur beim Versicherer, bei dem er vereinbart wurde.

Brauche ich beim Wechsel eine neue eVB?

Beim reinen Versichererwechsel für dasselbe Fahrzeug in der Regel nicht. Beim Fahrzeugwechsel schon — dann geht es zur Zulassungsstelle.

Im Zusammenhang

Wozu diese Entscheidung gehört

Welche Konten, Policen und Verträge gehören auf den Prüfstand — und in welcher Reihenfolge?