Grundlage
Was die private Unfallversicherung leistet
Versichert ist der Unfall im Sinne der Bedingungen: ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Bleibt daraus eine dauerhafte Beeinträchtigung, zahlt der Versicherer eine Kapitalleistung — bemessen an Invaliditätsgrad, Grundsumme und Progression. Dieses Geld ist frei verwendbar: für Umbauten, Hilfsmittel, Therapien oder den Ausgleich von Einkommenslücken.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Unfallversicherung leistet nach Unfällen, nicht bei Krankheit. Wer seine Arbeitskraft umfassend absichern will, betrachtet sie als Baustein neben — nicht statt — einer Absicherung gegen krankheitsbedingten Einkommensverlust. Genau diese Ehrlichkeit gehört in jede Entscheidung über Summen und Beiträge.
Transparenz
Verantwortung und Quellen
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- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) — Gesetzliche Unfallversicherung — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a und b SGB VII; § 8 Abs. 2 Nr. 1-3 SGB VII (Wege und Umwege)