Ein Umzug steht an; an der neuen Adresse gilt ein anderer Netzbereich und meist ein anderer Grundversorger.
Energie
Stromtarif passend zu Verbrauch, Preisstruktur und Vertrag auswählen
Tarife ruhig einordnen und vor einem Wechsel die entscheidenden Angaben bereithalten.
Zuletzt geprüft: 05.08.2026 · Inhalte und Verlinkungen
Die Ausgangslage
Der Betrag, der in einer Tarifliste ganz oben steht, ist eine Hochrechnung auf einen angenommenen Verbrauch — was am Jahresende zusammenkommt, ergibt sich aus Grundpreis, Arbeitspreis und den Bedingungen, unter denen ein Bonus überhaupt gilt.
Typische Anlässe
Wann lohnt sich eine neue Prüfung?
Ein Haushalt wird neu gegründet und schließt zum ersten Mal einen eigenen Stromvertrag.
Die Mindestvertragslaufzeit endet in den nächsten Monaten.
Der Versorger kündigt eine Preisänderung an.
Nach einer solchen Ankündigung steht die Frage nach einem Sonderkündigungsrecht im Raum.
Die Belieferung läuft über die Grundversorgung, ohne dass je ein Tarif gewählt wurde.
Der Verbrauch hat sich deutlich verändert — nach oben oder nach unten.
Im Haushalt leben mehr oder weniger Personen als bei Vertragsabschluss.
Der laufende Tarif wurde seit Jahren nicht mehr mit dem heutigen Angebot verglichen.
Eine Bonus- oder Aktionsphase endet, der reguläre Preis übernimmt.
Der nächste Vertrag soll ein Ökostromtarif werden.
Laufzeit, Kündigungsfrist oder Verlängerung des bestehenden Vertrags sind unklar.
Einordnung
Wann sich ein Blick auf den Stromvertrag lohnt
Gründe für einen Tarifcheck
- Ein Umzug steht bevor oder liegt kurz zurück
- Der Tarif wurde längere Zeit nicht geprüft
- Der Verbrauch ist gestiegen oder gesunken, etwa durch ein neues Gerät oder eine andere Haushaltsgröße
- Eine Preisgarantie läuft in absehbarer Zeit aus
- Eine Bonusphase endet, und der reguläre Preis beginnt zu greifen
- Die Belieferung läuft über die Grundversorgung
- Eine Preisänderung ist angekündigt, aber noch nicht wirksam
- Der Wunsch nach einem anderen Stromprodukt besteht, etwa nach einem Ökostromtarif
Vorher klären
- Der aktuelle Vertragsstatus ist ungeklärt — Laufzeit, Anbieter oder Tarifname sind nicht sicher bekannt
- Eine Kündigung ist bereits ausgesprochen, ein Anschlussvertrag steht aber noch aus
- Der Lieferbeginn soll sehr kurzfristig erfolgen
- Der Zählerstand ist nicht abgelesen oder nicht eindeutig zuzuordnen
- Zur Wohnung gehören mehrere Zähler
- Es liegt Nachtstrom, ein Doppeltarifzähler oder ein anderes besonderes Zählermodell vor
- Photovoltaik, Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung oder ein Elektroauto prägen den Verbrauch
- Mit dem bisherigen Anbieter läuft eine Auseinandersetzung
- Eine Schlussrechnung ist offen oder wird bestritten
Checkliste
Das sollten Sie vorher bereithalten
Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.
- Vollständige Lieferadresse mit Postleitzahl, Straße, Hausnummer und Zusatz
- Zählernummer, so wie sie auf dem Zähler und auf der Rechnung steht
- Aktueller Zählerstand mit dem Datum der Ablesung
- Bisheriger Anbieter und die genaue Tarifbezeichnung
- Letzter Jahresverbrauch in Kilowattstunden
- Die aktuelle Jahresabrechnung als Beleg für Verbrauch und Kosten
- Der monatliche Abschlag in seiner heutigen Höhe
- Vertragsbeginn und Mindestvertragslaufzeit
- Kündigungsfrist und der nächste mögliche Kündigungstermin
- Gewünschter Lieferbeginn, mit etwas Vorlauf gerechnet
- Ein Schreiben über eine angekündigte Preisänderung, falls vorhanden
- Gewünschte Tarifmerkmale: Laufzeit, Preisgarantie, Bonus, Zahlungsweise
- Ob der neue Vertrag ein Ökostromtarif sein soll
- Besonderheiten des Haushalts: Wärmepumpe, Elektroauto, elektrische Warmwasserbereitung, mehrere Zähler oder ein besonderes Zählermodell
Tarifarten
Vertragsformen und was sie voneinander unterscheidet
Hinter den Tarifnamen stehen einige wenige Grundformen. Sie unterscheiden sich weniger im Strom, der aus der Leitung kommt — der ist derselbe —, als in Bindung, Preisaufbau und den Bedingungen, unter denen ein beworbener Betrag gilt.
- Die Grundversorgung greift ohne eigenes Zutun: Wer nie einen Vertrag geschlossen hat oder ohne Anschlussvertrag dasteht, wird vom örtlichen Grundversorger beliefert. Die Kündigungsfrist ist kurz, der Anbieter aber nicht frei wählbar
- Ein Sondervertrag ist der frei gewählte Liefervertrag. Laufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerung und Preisbestandteile stehen darin und unterscheiden sich von Tarif zu Tarif
- Ein Ökostromtarif ist ein Sondervertrag mit einer Zusage zur Herkunft der Energie. Worauf sich diese Zusage stützt, steht in den Tarifunterlagen; die Einordnung solcher Nachweise behandelt die Ökostromseite
- Vorkasse- und Pakettarife verlangen eine Zahlung im Voraus oder binden eine feste Strommenge. Nicht verbrauchte Mengen und die Rückzahlung bei vorzeitigem Ende sind dort besonders zu prüfen
- Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und automatische Verlängerung gehören zusammen gelesen. Eine lange Bindung kann Preissicherheit bedeuten und zugleich einen früheren Wechsel ausschließen
- Der Lieferbeginn hängt am Ende des bisherigen Vertrags, an der Anmeldung beim Netzbetreiber und daran, ab wann der neue Anbieter liefern kann — er ist selten frei wählbar
Einordnung
Vier Vertragsformen nebeneinander
Die Übersicht ordnet ein, worin sich die Formen typischerweise unterscheiden. Sie bewertet keine davon als die passende Wahl und sagt für keinen einzelnen Tarif zu, was in seinen Bedingungen steht.
| Worum es geht | Grundversorgung | Sondervertrag ohne Bonus | Tarif mit Bonus oder Aktionspreis | Ökostromtarif |
|---|---|---|---|---|
| Vertragsbindung | GrundversorgungKeine Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist von zwei Wochen | Sondervertrag ohne BonusMindestlaufzeit und Frist stehen im Vertrag, häufig zwischen einem Monat und zwei Jahren | Tarif mit Bonus oder AktionspreisHäufig an eine Mindestbezugsdauer geknüpft, weil der Bonus daran hängt | ÖkostromtarifWie beim Sondervertrag; die Herkunftszusage ändert an der Bindung nichts |
| Preisbestandteile | GrundversorgungGrundpreis und Arbeitspreis nach dem veröffentlichten Tarifblatt | Sondervertrag ohne BonusGrundpreis und Arbeitspreis nach Tarif | Tarif mit Bonus oder AktionspreisGrundpreis und Arbeitspreis, dazu eine eingerechnete Gutschrift | ÖkostromtarifGrundpreis und Arbeitspreis nach Tarif |
| Bonus und Gutschriften | GrundversorgungIn der Regel keine | Sondervertrag ohne BonusIn der Regel keine | Tarif mit Bonus oder AktionspreisKern des Angebots; Höhe, Zeitpunkt und Bedingungen sind tarifabhängig | ÖkostromtarifMöglich, aber nicht typisch für die Tarifform |
| Preisgarantie | GrundversorgungKeine; Preisänderungen werden angekündigt | Sondervertrag ohne BonusMöglich, Umfang und Dauer tarifabhängig | Tarif mit Bonus oder AktionspreisMöglich, häufig auf die Aktionsphase bezogen | ÖkostromtarifMöglich, Umfang und Dauer tarifabhängig |
| Ökologische Ausrichtung | GrundversorgungErgibt sich aus dem Strommix des Grundversorgers | Sondervertrag ohne BonusErgibt sich aus dem Strommix des Anbieters | Tarif mit Bonus oder AktionspreisErgibt sich aus dem Strommix des Anbieters | ÖkostromtarifAusdrückliche Zusage zur Herkunft; die Grundlage steht in den Unterlagen |
| Kündigung und Wechsel | GrundversorgungZwei Wochen Frist, Wechsel jederzeit möglich | Sondervertrag ohne BonusNach Frist und Laufzeit des Vertrags | Tarif mit Bonus oder AktionspreisEin früher Wechsel kann Bonusbedingungen berühren | ÖkostromtarifNach Frist und Laufzeit des Vertrags |
| Was vor dem Abschluss zu prüfen ist | GrundversorgungSeit wann sie läuft und welcher Abschlag festgesetzt wurde | Sondervertrag ohne BonusLaufzeit, Verlängerung und die Höhe beider Preisbestandteile | Tarif mit Bonus oder AktionspreisBedingungen, Auszahlungszeitpunkt und der Preis nach der Aktionsphase | ÖkostromtarifWorauf sich die Herkunftszusage stützt, zusätzlich zu Laufzeit und Preis |
Die Übersicht beschreibt typische Merkmale der Vertragsformen, keine Eigenschaften eines bestimmten Angebots und keine Empfehlung für eine der Formen. Maßgeblich sind allein die Bedingungen und das Preisblatt des Tarifs, der abgeschlossen wird.
Verbrauch
Woran sich der Jahresverbrauch ablesen lässt
Jeder Vergleich rechnet mit einer Verbrauchsangabe. Sie ist die Stellschraube, an der ein Ergebnis am stärksten hängt — diese Punkte bestimmen, welcher Wert der belastbare ist.
- Die letzte Jahresabrechnung ist die genaueste Grundlage — sie nennt den tatsächlich abgerechneten Verbrauch in Kilowattstunden
- Liegt keine Abrechnung vor, hilft die Differenz zweier Zählerstände mit Datum weiter
- Die Haushaltsgröße allein trägt nicht weit: Zwei gleich große Haushalte können sich im Verbrauch deutlich unterscheiden
- Elektrische Warmwasserbereitung verschiebt den Verbrauch spürbar nach oben, weil sie ganzjährig anfällt
- Eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung verändert nicht nur die Höhe, sondern häufig auch die Art des Zählers und des Tarifs
- Ein Elektroauto, das zu Hause geladen wird, kann den Haushaltsverbrauch in einer eigenen Größenordnung verschieben
- Homeoffice, Serverbetrieb oder ein zweiter Kühl- oder Gefrierschrank wirken über das ganze Jahr
- Eine Photovoltaikanlage senkt den bezogenen Verbrauch; entscheidend für den Vergleich ist die Menge, die tatsächlich aus dem Netz kommt
- Schätzwerte nach Haushaltsgröße sind eine Orientierung für den ersten Blick, kein Ersatz für den eigenen Wert
- Eine zu niedrig angesetzte Angabe führt später eher zu einer Nachzahlung; eine zu hohe bindet über das Jahr Geld in Abschlägen, die nicht gebraucht werden
- Zählernummer und Zählerstand gehören zu jedem Wechsel: Über sie ordnet der Netzbetreiber die Belieferung zu, und über sie wird zum Stichtag abgegrenzt
Preisbestandteile
Woraus sich der Strompreis zusammensetzt
Zwei Angebote sind erst vergleichbar, wenn beide Bestandteile auf denselben Jahresverbrauch gerechnet sind. Ob und in welcher Höhe ein Bestandteil anfällt, steht im Preisblatt des jeweiligen Tarifs.
- Der Grundpreis ist der feste, regelmäßig fällige Anteil. Er wird unabhängig davon berechnet, wie viel tatsächlich verbraucht wird
- Weil er unabhängig vom Verbrauch anfällt, wiegt der Grundpreis in Haushalten mit niedrigem Verbrauch anteilig schwerer als in großen Haushalten
- Der Arbeitspreis ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde. Seine Bedeutung wächst mit dem Verbrauch
- In beiden Bestandteilen stecken Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Sie sind Teil des Preises und werden nicht gesondert gewählt
- Ein Neukunden- oder Sofortbonus ist eine einmalige oder befristete Gutschrift. Er beeinflusst die Kosten im ersten Zeitraum, nicht dauerhaft
- Zu jedem Bonus gehören Bedingungen: der Zeitpunkt der Auszahlung, eine mögliche Mindestbezugsdauer und die Frage, was bei einem früheren Ende geschieht
- Eine Preisgarantie bezieht sich auf bestimmte Bestandteile und einen bestimmten Zeitraum. Was ausgenommen ist, steht in den Bedingungen
- Nach dem Ende einer Aktions- oder Garantiephase gilt der reguläre Preis des Tarifs. Dieser Betrag gehört in den Vergleich, nicht nur der Einstiegspreis
- Der Abschlag ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf den erwarteten Verbrauch, kein Preisbestandteil und kein Ergebnis
- Die Jahresabrechnung stellt die Summe der Abschläge dem tatsächlichen Verbrauch gegenüber; daraus entsteht ein Guthaben oder eine Nachzahlung
- Die Zahlungsweise gehört dazu: monatlich, vierteljährlich, per Lastschrift oder im Voraus. Vorkasse- und Pakettarife sind hier ein eigener Fall
Typische Fehler
Diese Punkte nicht übersehen
- Nur auf den Bonus schauen und den Preis nach der Aktionsphase ausblenden
- Den Grundpreis übersehen, weil im Angebot der Arbeitspreis größer steht
- Den Arbeitspreis ohne den eigenen Jahresverbrauch bewerten
- Den Verbrauch niedriger angeben, als er tatsächlich ist, damit die Rechnung freundlicher aussieht
- Den Abschlag für die Jahreskosten halten
- Die Preisgarantie nur an ihrer Überschrift lesen und Umfang wie Dauer nicht prüfen
- Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit und automatische Verlängerung nicht nachsehen
- Den laufenden Vertrag selbst kündigen, bevor der neue Anbieter bestätigt hat
- Eine falsche oder veraltete Zählernummer angeben
- Den gewünschten Lieferbeginn setzen, ohne das Ende des bisherigen Vertrags dagegenzuhalten
- Einen Vorkasse- oder Pakettarif wählen, ohne die Rückzahlungsregeln gelesen zu haben
- Tarifunterlagen, Preisblatt und Auftragsbestätigung nicht ablegen
- Die Grundversorgung pauschal abtun, statt sie mit dem eigenen Verbrauch gegenzurechnen — ihre kurze Frist ist in unklaren Lagen ein Vorteil
Ablauf
So läuft der Vergleich ab
- 01
Verbrauchs- und Vertragsdaten sammeln
Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung, Zählernummer, Zählerstand, bisheriger Anbieter und Tarif, Laufzeit, Kündigungsfrist und der heutige Abschlag. Diese Angaben stehen auf Rechnung und Vertrag.
- 02
Gewünschte Tarifmerkmale festlegen
Laufzeit, Preisgarantie, Bonus, Zahlungsweise und die Frage, ob es ein Ökostromtarif werden soll. Wer das vorher entscheidet, vergleicht anschließend Angebote und nicht Überschriften.
- 03
Externen Stromvergleich öffnen
Der Vergleich läuft nicht hier, sondern beim Partner. Dort werden Adresse und Verbrauch eingegeben. Welche Angaben genau abgefragt werden, unterscheidet sich je nach Vergleichsdienst und Anbieter.
- 04
Preisbestandteile und Bedingungen prüfen
Grundpreis, Arbeitspreis, Bonusbedingungen, Umfang und Dauer der Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist — und der Preis, der nach einer Aktionsphase gilt. Maßgeblich ist das Preisblatt des Tarifs.
- 05
Wechsel, Lieferbeginn und Unterlagen dokumentieren
Auftragsbestätigung, bestätigter Lieferbeginn, gemeldeter Zählerstand und die Schlussrechnung des bisherigen Anbieters gehören abgelegt. Der bisherige Vertrag endet erst, wenn die neue Belieferung feststeht.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Welche Angaben brauche ich für einen Stromvergleich?
In der Regel die Lieferadresse mit Postleitzahl und den erwarteten Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Für den Wechsel selbst kommen Zählernummer, Zählerstand, bisheriger Anbieter und Tarif sowie der gewünschte Lieferbeginn dazu. Welche Angaben genau verlangt werden, unterscheidet sich je nach Vergleichsdienst und Anbieter.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpreis und Arbeitspreis?
Der Grundpreis fällt regelmäßig an, unabhängig davon, wie viel Strom verbraucht wird. Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Kilowattstunde berechnet. Beide zusammen ergeben die Kosten; welche Kombination im eigenen Fall besser passt, zeigt erst die Rechnung mit dem eigenen Jahresverbrauch.
Wie finde ich meinen Jahresverbrauch?
Am zuverlässigsten aus der letzten Jahresabrechnung — dort steht der abgerechnete Verbrauch in Kilowattstunden. Liegt keine vor, hilft die Differenz zweier abgelesener Zählerstände mit Datum. Schätzwerte nach Haushaltsgröße sind nur eine erste Orientierung, weil zwei gleich große Haushalte sehr unterschiedlich verbrauchen können.
Was bedeutet Grundversorgung?
Die Belieferung durch den örtlichen Grundversorger, in die gerät, wer keinen eigenen Liefervertrag geschlossen hat oder ohne Anschlussvertrag dasteht. Sie ist gesetzlich geregelt und hat eine kurze Kündigungsfrist. Wie ein Wechsel daraus abläuft, steht auf der Seite zur Grundversorgung.
Was sagt eine Preisgarantie aus?
Dass bestimmte Preisbestandteile für einen bestimmten Zeitraum unverändert bleiben sollen. Welche Bestandteile erfasst sind, was ausgenommen bleibt und wie lange die Zusage gilt, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif und steht in den Vertragsbedingungen. Eine Preisgarantie ist keine Zusage über die Höhe des Preises.
Wie sind Bonuszahlungen einzuordnen?
Ein Bonus ist eine einmalige oder befristete Gutschrift, die häufig in den angezeigten Jahresbetrag eingerechnet wird. Er senkt die Kosten im ersten Zeitraum, nicht den laufenden Preis. Zu prüfen sind der Auszahlungszeitpunkt, eine mögliche Mindestbezugsdauer und der Betrag, der nach der Aktionsphase gilt.
Sollte ich den bisherigen Vertrag selbst kündigen?
Beim gewöhnlichen Wechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung meist, wenn der Auftrag das vorsieht. Eine eigene Kündigung zum falschen Zeitpunkt kann eine Lücke erzeugen, in die die Grundversorgung einspringt. Welche Frist und Form gelten, steht im laufenden Vertrag und ist nicht überall gleich.
Was ist bei einem Umzug zu beachten?
An der neuen Adresse gilt ein anderer Netzbereich und in der Regel ein anderer Grundversorger; ein bestehender Vertrag lässt sich häufig mitnehmen, aber nicht immer. Wichtig sind Zählerstände zum Aus- und Einzugstag sowie ein Lieferbeginn, der zum Einzug passt. Die Reihenfolge der übrigen Verträge behandelt der Umzugscheck.
Was gilt bei einer angekündigten Preiserhöhung?
Die Ankündigung nennt das Datum, ab dem die Änderung wirken soll. Ob und wie lange daraus ein Sonderkündigungsrecht folgt, hängt vom Vertrag und vom Anlass der Änderung ab; die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Strompreiserhöhung. Eine allgemeingültige Frist lässt sich hier nicht nennen.
Worin unterscheiden sich Abschlag und Jahreskosten?
Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf den erwarteten Verbrauch. Die Jahreskosten ergeben sich erst aus der Abrechnung, die den tatsächlichen Verbrauch zugrunde legt. Aus der Differenz entsteht ein Guthaben oder eine Nachzahlung — ein niedriger Abschlag bedeutet deshalb nicht, dass ein Tarif am Jahresende günstiger war.