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Deckungsumfang

Teilkasko oder Vollkasko: die Entscheidung am eigenen Fahrzeug festmachen

Welche Schäden welche Deckung trägt und woran sich die Entscheidung tatsächlich festmacht.

Zuletzt geprüft: 14.08.2026 · Inhalte und Verlinkungen

Die Ausgangslage

Haftpflicht ist Pflicht, alles darüber ist eine freie Entscheidung — und niemand sagt, woran man sie festmacht.

Typische Anlässe

Wann lohnt sich eine neue Prüfung?

01

Ein neues oder junges Fahrzeug kommt in den Haushalt.

02

Der Fahrzeugwert ist über die Jahre deutlich gesunken.

03

Ein Leasing- oder Finanzierungsvertrag verlangt eine bestimmte Deckung.

04

Der Beitrag soll sinken, ohne den Schutz an der falschen Stelle zu kürzen.

Einordnung

Für wen die Kaskofrage eine echte Entscheidung ist

Betrifft Sie

  • Wer ein Fahrzeug versichert, dessen Verlust finanziell wehtäte
  • Wer prüft, ob die Vollkasko noch zum heutigen Fahrzeugwert passt
  • Wer den Beitrag über die Selbstbeteiligung steuern möchte

Genauer hinsehen

  • Leasing und Finanzierung geben die Deckung häufig vertraglich vor
  • Die Vollkasko schließt die Teilkasko ein — sie tritt nicht neben sie
  • Der Umfang der Teilkasko ist nicht überall gleich; Marderbiss und Tierunfälle sind tarifabhängig

Checkliste

Das sollten Sie vorher bereithalten

Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.

  • Heutiger Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, nicht der Kaufpreis
  • Ob ein Totalschaden aus eigenen Mitteln zu tragen wäre
  • Vorgaben aus Leasing- oder Finanzierungsvertrag
  • Gewünschte Selbstbeteiligung getrennt für Teil- und Vollkasko
  • Abstellsituation: Garage, Stellplatz oder Straße

Deckung

Was die drei Bausteine unterscheidet

Die drei Bausteine bauen aufeinander auf. Wer den Aufbau kennt, sieht sofort, welche Frage er sich beim Vergleich tatsächlich stellen muss.

  • Die Haftpflicht deckt Schäden, die andere durch das eigene Fahrzeug erleiden — sie ist vorgeschrieben und in jedem Vertrag enthalten
  • Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Ereignisse von außen, auf die man keinen Einfluss hat
  • Die Vollkasko schließt die Teilkasko ein und ergänzt selbst verursachte Schäden sowie Vandalismus
  • Der Umfang der einzelnen Bausteine steht in den Bedingungen des Tarifs und ist nicht überall gleich
  • Die Selbstbeteiligung wird für Teil- und Vollkasko getrennt vereinbart und wirkt in jedem Schadenfall neu

Einordnung

Wer trägt welchen Schaden?

Die Übersicht ordnet typische Schadenlagen den Bausteinen zu. Sie ersetzt keine Bedingungen: Was im Einzelfall gedeckt ist, steht im gewählten Tarif.

Wer trägt welchen Schaden?
Worum es gehtHaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Schaden am Fahrzeug der anderen SeiteHaftpflichtgedecktTeilkaskonicht GegenstandVollkaskonicht Gegenstand
Diebstahl des FahrzeugsHaftpflichtnicht GegenstandTeilkaskogedecktVollkaskogedeckt
Sturm, Hagel, Blitzschlag, ÜberschwemmungHaftpflichtnicht GegenstandTeilkaskogedecktVollkaskogedeckt
GlasbruchHaftpflichtnicht GegenstandTeilkaskogedecktVollkaskogedeckt
Zusammenstoß mit einem TierHaftpflichtnicht GegenstandTeilkaskotarifabhängig, oft auf bestimmte Tierarten begrenztVollkaskowie Teilkasko
Selbst verursachter Unfallschaden am eigenen FahrzeugHaftpflichtnicht GegenstandTeilkaskonicht gedecktVollkaskogedeckt
VandalismusHaftpflichtnicht GegenstandTeilkaskonicht gedecktVollkaskogedeckt

Maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungen des abgeschlossenen Tarifs. Bezeichnungen und Umfang der Bausteine unterscheiden sich zwischen Anbietern.

Beitrag

Welche Angaben den Kaskobeitrag bewegen

Diese Angaben werden im Vergleich abgefragt. Wie stark eine einzelne davon wirkt und in welche Richtung, entscheidet der jeweilige Tarif.

  • Der gewählte Baustein: Haftpflicht allein, mit Teilkasko oder mit Vollkasko
  • Die Selbstbeteiligung, getrennt für Teil- und Vollkasko vereinbart
  • Typklasse und Regionalklasse des Fahrzeugs
  • Die Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse, für Haftpflicht und Vollkasko getrennt
  • Zusatzvereinbarungen wie Werkstattbindung oder ein Rabattschutz

Typische Fehler

Diese Punkte nicht übersehen

  • Ein Totalschaden wird zum Wiederbeschaffungswert ersetzt, nicht zum Kaufpreis
  • Bei einem älteren Fahrzeug kann der Vollkaskobeitrag den möglichen Ersatz übersteigen
  • Ein Kaskoschaden stuft die Vollkasko zurück und wirkt über Jahre nach
  • Eine Werkstattbindung nimmt im Schadenfall die freie Werkstattwahl

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Ab wann lohnt sich die Vollkasko nicht mehr?

Die Frage ist nicht das Fahrzeugalter, sondern der Wiederbeschaffungswert im Verhältnis zum Mehrbeitrag. Sinkt der mögliche Ersatz unter das, was die Vollkasko über mehrere Jahre kostet, trägt sie sich nicht mehr. Bei Leasing oder Finanzierung entscheidet das nicht der Halter, sondern der Vertrag.

Ist ein Marderbiss in der Teilkasko enthalten?

Das hängt am Tarif. Viele Tarife decken den unmittelbaren Bissschaden, deutlich weniger auch die Folgeschäden an Motor oder Elektronik. Weil gerade die Folgeschäden teuer werden, gehört dieser Punkt in den Bedingungsvergleich und nicht auf die Preisliste.

Welche Selbstbeteiligung ist sinnvoll?

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag und erhöht den Betrag, der im Schadenfall selbst zu tragen ist. Sinnvoll ist die Höhe, die im Schadenfall ohne Weiteres verfügbar wäre. Wer sie so hoch wählt, dass kleine Schäden ohnehin selbst gezahlt werden, spart doppelt — beim Beitrag und bei der Rückstufung.

Deckt die Teilkasko einen selbst verursachten Unfall?

Nein. Genau an dieser Stelle verläuft die Grenze zwischen den beiden Bausteinen: Die Teilkasko deckt Ereignisse von außen, die Vollkasko zusätzlich die selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus.

Stuft ein Teilkaskoschaden meinen Beitrag zurück?

Die Teilkasko wird üblicherweise ohne Schadenfreiheitsklassen geführt, eine Rückstufung gibt es dort nicht. Häufige Schäden können sich trotzdem auswirken, weil Versicherer den Vertrag insgesamt neu bewerten. Die Vollkasko dagegen wird eingestuft und nach einem Schaden zurückgestuft.

Im Zusammenhang

Wozu diese Entscheidung gehört

Was gehört zum Autokauf außer dem Kaufpreis — Versicherung, Zulassung und die Übergabe des alten Wagens?