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Endgerät

Router mieten oder kaufen: die freie Routerwahl nutzen

Freie Routerwahl, Miete oder Kauf: was die Entscheidung kostet und wer danach zuständig ist.

Zuletzt geprüft: 14.08.2026 · Inhalte und Verlinkungen

Die Ausgangslage

Der Anbieter legt ein Gerät bei, eine monatliche Miete steht auf der Rechnung, und die Alternative wird nicht genannt.

Typische Anlässe

Wann lohnt sich eine neue Prüfung?

01

Ein neuer Vertrag wird abgeschlossen und ein Gerät ist zu wählen.

02

Die monatliche Gerätemiete fällt auf der Rechnung auf.

03

Das vorhandene Gerät ist alt und soll ersetzt werden.

04

Ein Anbieterwechsel steht an und das eigene Gerät soll bleiben.

Einordnung

Für wen die Gerätefrage eine Entscheidung ist

Betrifft Sie

  • Wer ein eigenes Gerät verwenden möchte statt eines gestellten
  • Wer die laufende Gerätemiete gegen einen Kaufpreis abwägt
  • Wer beim Anbieterwechsel das vorhandene Gerät behalten will

Genauer hinsehen

  • Bei einem eigenen Gerät liegt die Einrichtung und die Aktualisierung in der eigenen Verantwortung
  • Nicht jedes Gerät passt zu jeder Anschlussart
  • Beim gemieteten Gerät übernimmt der Anbieter Austausch und Aktualisierung

Checkliste

Das sollten Sie vorher bereithalten

Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.

  • Anschlussart, für die das Gerät geeignet sein muss
  • Höhe der monatlichen Miete im gewählten Tarif
  • Ob Telefonie über das Gerät laufen soll
  • Zahl und Lage der Räume, die per Funk versorgt werden müssen
  • Zugangsdaten für die Einrichtung eines eigenen Geräts

Rechtslage

Was die freie Routerwahl bedeutet

Die Wahl des Geräts ist keine Gunst des Anbieters, sondern ein Recht. Was daraus folgt, ist allerdings eine Abwägung — und sie fällt nicht für jeden Haushalt gleich aus.

  • Die freie Wahl des Endgeräts ist gesetzlich verankert: Das Netz des Anbieters endet am passiven Netzabschlusspunkt
  • Anbieter müssen die für den Anschluss nötigen Zugangsdaten unaufgefordert und kostenfrei bereitstellen
  • Die Regelung gilt unabhängig von der Anschlussart, also auch für Kabel- und Glasfaseranschlüsse
  • Ein gemietetes Gerät bleibt Eigentum des Anbieters und geht bei Vertragsende zurück
  • Bei einem eigenen Gerät liegen Auswahl, Einrichtung und Aktualisierung in der eigenen Hand

Einordnung

Miete oder Kauf: was unterscheidet die beiden Wege?

Die Übersicht stellt gegenüber, was sich mit der Entscheidung ändert. Konkrete Beträge hängen am Tarif und am Gerät und stehen deshalb nicht darin.

Miete oder Kauf: was unterscheidet die beiden Wege?
Worum es gehtGerät mietenGerät kaufen
KostenGerät mietenmonatlich, dauerhaftGerät kaufeneinmalig, danach keine
Austausch bei DefektGerät mietenübernimmt der AnbieterGerät kaufeneigene Sache, sofern keine Gewährleistung greift
AktualisierungenGerät mietenkommen in der Regel automatischGerät kaufeneigene Verantwortung
EinrichtungGerät mietenmeist vorkonfiguriertGerät kaufenmit den bereitgestellten Zugangsdaten selbst
Bei AnbieterwechselGerät mietenRückgabe, neues Gerät vom nächsten AnbieterGerät kaufenbleibt nutzbar, sofern die Anschlussart passt

Welche Leistungen im Einzelnen enthalten sind, regelt der jeweilige Vertrag. Die Übersicht beschreibt den Regelfall, nicht die Bedingungen eines bestimmten Angebots.

Typische Fehler

Diese Punkte nicht übersehen

  • Ein gemietetes Gerät gehört bei Vertragsende zurückgegeben, sonst wird es berechnet
  • Ein eigenes Gerät muss zur Anschlussart passen, nicht nur zum Anbieter
  • Sicherheitsaktualisierungen sind bei eigenen Geräten selbst einzuspielen
  • Wer Telefonie über das Gerät nutzt, braucht die passenden Zugangsdaten dafür

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Darf ich einen eigenen Router verwenden?

Ja. Die freie Wahl des Endgeräts ist gesetzlich verankert; das Netz des Anbieters endet am passiven Netzabschlusspunkt. Der Anbieter muss die für den Betrieb nötigen Zugangsdaten unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung stellen.

Gilt die freie Routerwahl auch bei Kabel und Glasfaser?

Ja, sie ist nicht auf Anschlüsse über die Telefonleitung beschränkt. Die Bundesnetzagentur hat die Endgerätefreiheit für alle Netzarten bestätigt. Das Gerät muss allerdings zur jeweiligen Anschlussart technisch passen.

Lohnt sich der Kauf gegenüber der Miete?

Rechnerisch dann, wenn die Summe der Mieten über die geplante Nutzungsdauer den Kaufpreis übersteigt. Dagegen stehen Austausch und Aktualisierung, die beim gemieteten Gerät der Anbieter übernimmt. Wer sich damit nicht befassen möchte, zahlt mit der Miete auch dafür.

Kann ich meinen Router zum nächsten Anbieter mitnehmen?

Ein gekauftes Gerät bleibt nutzbar, sofern die Anschlussart beim neuen Anbieter dieselbe ist. Ein gemietetes Gerät geht bei Vertragsende zurück. Beim Wechsel ist die Anschlussart deshalb die entscheidende Frage, nicht der Anbietername.