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Umzug

Strom beim Umzug: abmelden, ummelden und in der neuen Wohnung anmelden

Abmelden, ummelden, anmelden: was in welcher Reihenfolge geschieht und wo der Zählerstand hingehört.

Zuletzt geprüft: 14.08.2026 · Inhalte und Verlinkungen

Die Ausgangslage

Zwischen alter und neuer Wohnung liegt ein Stichtag, und niemand sagt eindeutig, wer ab wann welchen Strom bezahlt.

Typische Anlässe

Wann lohnt sich eine neue Prüfung?

01

Ein Umzugstermin steht fest und der laufende Vertrag muss mit.

02

Die neue Wohnung ist bezogen, ohne dass ein Vertrag angemeldet wurde.

03

Ein Auszug ohne Nachmieterin oder Nachmieter steht an.

04

Aus zwei Haushalten wird einer und ein Vertrag ist zu viel.

Einordnung

Für wen die Umzugsfrage jetzt ansteht

Betrifft Sie

  • Wer den bestehenden Vertrag an die neue Adresse mitnehmen möchte
  • Wer den Umzug als Anlass für einen Wechsel nutzt
  • Wer nach dem Einzug feststellt, dass noch kein Vertrag läuft

Genauer hinsehen

  • Ohne eigene Anmeldung liefert der Grundversorger — das ist kein Fehler, aber selten der günstigste Weg
  • Ob der bisherige Tarif an der neuen Adresse angeboten wird, entscheidet der Lieferant
  • Ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug ist eine Frage der Vertragsbedingungen, nicht des Gesetzes

Checkliste

Das sollten Sie vorher bereithalten

Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.

  • Auszugsdatum und Einzugsdatum, jeweils taggenau
  • Zählernummern beider Wohnungen
  • Zählerstände am Tag der Übergabe, am besten mit Foto und Protokoll
  • Neue Anschrift für die Schlussrechnung
  • Erwarteter Jahresverbrauch in der neuen Wohnung

Typische Fehler

Diese Punkte nicht übersehen

  • Der Zählerstand gehört ins Übergabeprotokoll, unterschrieben von beiden Seiten
  • Wer nur auszieht und nichts meldet, zahlt weiter für die alte Wohnung
  • Der Grundversorger meldet sich von selbst — meist erst mit der ersten Rechnung
  • Eine Schätzung statt eines abgelesenen Stands führt regelmäßig zu Streit über die Schlussrechnung

Ablauf

So läuft der Vergleich ab

  1. 01

    Umzug beim Lieferanten melden

    Vier bis sechs Wochen vorher mit alter und neuer Adresse sowie beiden Terminen. Der Lieferant sagt, ob er an der neuen Adresse liefern kann.

  2. 02

    Zählerstände festhalten

    Am Übergabetag beide Zähler ablesen, fotografieren und ins Protokoll eintragen. Das ist die Grundlage jeder Abrechnung.

  3. 03

    Entscheiden: mitnehmen oder wechseln

    Wird der Tarif an der neuen Adresse nicht angeboten oder passt der Verbrauch nicht mehr, ist der Umzug der natürliche Zeitpunkt für einen Vergleich.

  4. 04

    Neuen Vertrag rechtzeitig anmelden

    Mit dem Einzugsdatum als Lieferbeginn. Ohne Anmeldung übernimmt der Grundversorger, und der Wechsel daraus kostet zusätzliche Wochen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Kann ich meinen Stromvertrag zur neuen Wohnung mitnehmen?

Das ist der Normalfall, sofern der Lieferant die neue Adresse beliefert. Er passt den Vertrag auf den neuen Zählpunkt an. Kann er dort nicht liefern, sehen die meisten Verträge für diesen Fall ein Kündigungsrecht vor — maßgeblich sind die eigenen Vertragsbedingungen.

Was passiert, wenn ich beim Einzug nichts anmelde?

Dann wird über die Grundversorgung geliefert. Der Strom fließt also, aber zu den Bedingungen des Grundversorgers. Ein Wechsel daraus ist jederzeit mit kurzer Frist möglich — er kostet nur die Zeit, die vorher unnötig verstrichen ist.

Wann muss ich den Umzug melden?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, üblich sind vier bis sechs Wochen vor dem Termin. Wichtiger als die Vorlaufzeit ist, dass der Zählerstand am Übergabetag festgehalten wird — er trennt die Abrechnung der beiden Haushalte.

Wer zahlt den Strom zwischen Auszug und Einzug der nächsten Person?

Bis zum abgelesenen Auszugsstand die ausziehende Partei, danach wer den Zählpunkt übernimmt. Steht niemand fest, fällt der Verbrauch an die Eigentümerseite oder in die Ersatzversorgung. Der protokollierte Stand ist die Trennlinie.

Im Zusammenhang

Wozu diese Entscheidung gehört

Welche Verträge und Entscheidungen stehen mit dem Wohnungswechsel an — und in welcher Reihenfolge?