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Versicherung

Privathaftpflicht

Schäden, die andere treffen, und die Frage, wie weit der eigene Vertrag dabei reicht.

Zuletzt geprüft: 03.08.2026 · Inhalte und Verlinkungen

Die Ausgangslage

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür mit dem eigenen Vermögen — der Höhe nach unbegrenzt.

Typische Anlässe

Wann lohnt sich eine neue Prüfung?

01

Sie ziehen zum ersten Mal in einen eigenen Haushalt.

02

Zwei Haushalte werden einer, und beide bringen einen Vertrag mit.

03

Der Vertrag stammt aus einer Zeit, in der eine Million Euro Deckung als viel galt.

04

Ein Hund, ein Kind oder eine neue Wohnsituation kommt dazu.

Einordnung

Für wen die Absicherung in Frage kommt

Hilfreich

  • Menschen mit eigenem Haushalt, unabhängig vom Vermögen
  • Familien, weil Kinder eigene Schadenfälle mitbringen
  • Mieterinnen und Mieter mit Blick auf Schäden an der Wohnung
  • Hundehalter — für Hunde gilt allerdings ein eigener Vertrag

Vorsicht

  • Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn viele das annehmen
  • Vorsatz ist ausgeschlossen, ebenso Schäden an eigenen Sachen
  • Schäden durch das eigene Auto laufen über die Kfz-Versicherung
  • Hunde und Pferde brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht
  • Berufliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht abgedeckt

Checkliste

Das sollten Sie vorher bereithalten

Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.

  • Wer soll mitversichert sein: eine Person, ein Paar, eine Familie
  • Bestehender Vertrag mit Beginn, Laufzeit und Kündigungsfrist
  • Gewünschte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
  • Selbstbeteiligung und ihre Auswirkung auf den Beitrag
  • Sonderfälle: Schlüsselverlust, Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden
  • Beruf und Wohnsituation, weil beide den Beitrag beeinflussen

Checkliste

Leistungen, Deckung und Selbstbeteiligung

Leistungsumfang, Deckungssumme und Selbstbeteiligung gehören zusammen gelesen — ein niedriger Beitrag kann an jeder dieser Stellen erkauft sein.

  • Personenschäden reichen von der Arztrechnung bis zur lebenslangen Rente — deshalb liegt die Deckungssumme dort höher als der erste Reflex vermuten lässt
  • Sachschäden betreffen fremdes Eigentum: das Fahrrad des Nachbarn, das Notebook eines Freundes
  • Vermögensschäden entstehen ohne Sach- oder Personenschaden und sind nicht in jedem Vertrag enthalten
  • Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag und wird bei jedem Schaden fällig
  • Mietsachschäden, Schlüsselverlust und Gefälligkeitsschäden sind Zusatzbausteine, keine Selbstverständlichkeit

Typische Fehler

Diese Punkte nicht übersehen

  • Deckungssumme und Beitrag zusammen lesen, nicht nacheinander
  • Prüfen, ob Schäden an gemieteten Räumen eingeschlossen sind
  • Bei Familientarifen klären, wie lange Kinder in Ausbildung mitlaufen
  • Beim Wechsel den alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue bestätigt ist

Ablauf

So läuft der Vergleich ab

  1. 01

    Haushalt festlegen

    Einzelperson, Paar oder Familie. Die Angabe entscheidet über Tarif und Beitrag.

  2. 02

    Deckung und Selbstbeteiligung wählen

    Beide Werte gehören zusammen. Eine hohe Deckung kostet weniger, als die meisten schätzen.

  3. 03

    Zusatzbausteine prüfen

    Schlüsselverlust und Mietsachschäden sind die häufigsten Lücken in alten Verträgen.

  4. 04

    Angebote gegenüberstellen

    Der externe Vergleichsrechner zeigt Tarife zu den eingegebenen Angaben.

  5. 05

    Alten Vertrag ordnen

    Kündigungsfrist notieren und erst kündigen, wenn der neue Schutz bestätigt ist.

VergleichDer Vergleich wird von einem externen Partner durchgeführtBeim Öffnen des Vergleichs verlassen Sie Vertragskompass und wechseln in einem neuen Tab zur Partnerseite. Ihre Angaben tragen Sie dort ein; es gelten die Bedingungen und die Datenschutzerklärung des Partners.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Ist die Privathaftpflicht Pflicht?

Nein. Sie ist freiwillig. Wer keinen Vertrag hat, haftet für Schäden bei anderen trotzdem — dann aus dem eigenen Vermögen und ohne Obergrenze.

Welche Deckungssumme ist üblich?

Verbreitet sind Verträge mit einer pauschalen Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Der Sprung von einer niedrigen auf eine hohe Summe kostet meist wenig, weil große Schäden selten sind.

Sind Kinder mitversichert?

In Familientarifen in der Regel ja, solange sie in Ausbildung sind und keinen eigenen Haushalt führen. Die genaue Grenze steht in den Bedingungen und ist von Vertrag zu Vertrag verschieden.

Was ist mit deliktunfähigen Kindern?

Kleine Kinder haften rechtlich nicht. Manche Verträge zahlen trotzdem, damit der Nachbar nicht auf dem Schaden sitzen bleibt. Dieser Baustein ist ausdrücklich zu vereinbaren.

Zahlt die Privathaftpflicht bei Schäden am Mietobjekt?

Nur, wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind. Der Kratzer im Parkett und der Brandfleck auf der Arbeitsplatte fallen darunter.

Wie schnell kann ich wechseln?

Die meisten Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich, wenn niemand kündigt. Nach einer Beitragserhöhung besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist steht im Schreiben des Versicherers.