Sie ziehen zum ersten Mal in einen eigenen Haushalt.
Versicherung
Privathaftpflicht
Schäden, die andere treffen, und die Frage, wie weit der eigene Vertrag dabei reicht.
Zuletzt geprüft: 03.08.2026 · Inhalte und Verlinkungen
Die Ausgangslage
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür mit dem eigenen Vermögen — der Höhe nach unbegrenzt.
Typische Anlässe
Wann lohnt sich eine neue Prüfung?
Zwei Haushalte werden einer, und beide bringen einen Vertrag mit.
Der Vertrag stammt aus einer Zeit, in der eine Million Euro Deckung als viel galt.
Ein Hund, ein Kind oder eine neue Wohnsituation kommt dazu.
Einordnung
Für wen die Absicherung in Frage kommt
Hilfreich
- Menschen mit eigenem Haushalt, unabhängig vom Vermögen
- Familien, weil Kinder eigene Schadenfälle mitbringen
- Mieterinnen und Mieter mit Blick auf Schäden an der Wohnung
- Hundehalter — für Hunde gilt allerdings ein eigener Vertrag
Vorsicht
- Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn viele das annehmen
- Vorsatz ist ausgeschlossen, ebenso Schäden an eigenen Sachen
- Schäden durch das eigene Auto laufen über die Kfz-Versicherung
- Hunde und Pferde brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht
- Berufliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht abgedeckt
Checkliste
Das sollten Sie vorher bereithalten
Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.
- Wer soll mitversichert sein: eine Person, ein Paar, eine Familie
- Bestehender Vertrag mit Beginn, Laufzeit und Kündigungsfrist
- Gewünschte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
- Selbstbeteiligung und ihre Auswirkung auf den Beitrag
- Sonderfälle: Schlüsselverlust, Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden
- Beruf und Wohnsituation, weil beide den Beitrag beeinflussen
Checkliste
Leistungen, Deckung und Selbstbeteiligung
Leistungsumfang, Deckungssumme und Selbstbeteiligung gehören zusammen gelesen — ein niedriger Beitrag kann an jeder dieser Stellen erkauft sein.
- Personenschäden reichen von der Arztrechnung bis zur lebenslangen Rente — deshalb liegt die Deckungssumme dort höher als der erste Reflex vermuten lässt
- Sachschäden betreffen fremdes Eigentum: das Fahrrad des Nachbarn, das Notebook eines Freundes
- Vermögensschäden entstehen ohne Sach- oder Personenschaden und sind nicht in jedem Vertrag enthalten
- Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag und wird bei jedem Schaden fällig
- Mietsachschäden, Schlüsselverlust und Gefälligkeitsschäden sind Zusatzbausteine, keine Selbstverständlichkeit
Typische Fehler
Diese Punkte nicht übersehen
- Deckungssumme und Beitrag zusammen lesen, nicht nacheinander
- Prüfen, ob Schäden an gemieteten Räumen eingeschlossen sind
- Bei Familientarifen klären, wie lange Kinder in Ausbildung mitlaufen
- Beim Wechsel den alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue bestätigt ist
Ablauf
So läuft der Vergleich ab
- 01
Haushalt festlegen
Einzelperson, Paar oder Familie. Die Angabe entscheidet über Tarif und Beitrag.
- 02
Deckung und Selbstbeteiligung wählen
Beide Werte gehören zusammen. Eine hohe Deckung kostet weniger, als die meisten schätzen.
- 03
Zusatzbausteine prüfen
Schlüsselverlust und Mietsachschäden sind die häufigsten Lücken in alten Verträgen.
- 04
Angebote gegenüberstellen
Der externe Vergleichsrechner zeigt Tarife zu den eingegebenen Angaben.
- 05
Alten Vertrag ordnen
Kündigungsfrist notieren und erst kündigen, wenn der neue Schutz bestätigt ist.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Ist die Privathaftpflicht Pflicht?
Nein. Sie ist freiwillig. Wer keinen Vertrag hat, haftet für Schäden bei anderen trotzdem — dann aus dem eigenen Vermögen und ohne Obergrenze.
Welche Deckungssumme ist üblich?
Verbreitet sind Verträge mit einer pauschalen Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Der Sprung von einer niedrigen auf eine hohe Summe kostet meist wenig, weil große Schäden selten sind.
Sind Kinder mitversichert?
In Familientarifen in der Regel ja, solange sie in Ausbildung sind und keinen eigenen Haushalt führen. Die genaue Grenze steht in den Bedingungen und ist von Vertrag zu Vertrag verschieden.
Was ist mit deliktunfähigen Kindern?
Kleine Kinder haften rechtlich nicht. Manche Verträge zahlen trotzdem, damit der Nachbar nicht auf dem Schaden sitzen bleibt. Dieser Baustein ist ausdrücklich zu vereinbaren.
Zahlt die Privathaftpflicht bei Schäden am Mietobjekt?
Nur, wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind. Der Kratzer im Parkett und der Brandfleck auf der Arbeitsplatte fallen darunter.
Wie schnell kann ich wechseln?
Die meisten Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich, wenn niemand kündigt. Nach einer Beitragserhöhung besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist steht im Schreiben des Versicherers.