Ein Angehöriger braucht plötzlich Hilfe, und niemand weiß, wo der Antrag hingeht.
Wenn ein Angehöriger Hilfe braucht
Pflegegrad und Leistungen der Pflegekasse: Antrag, Begutachtung, Geld und Zeit
Wie der Pflegegrad beantragt wird, wie die Begutachtung läuft, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt — Pflegegeld, Sachleistung, Verhinderungspflege, Zuschuss zum Wohnumfeld — und was Pflegezeit für Berufstätige bedeutet.
Ihre Lage
Was steht bei Ihnen als Nächstes an?
Antrag, Begutachtung und Leistungen der Pflegekasse stehen weiter unten. Diese Karten führen zu den Entscheidungen, die daran hängen: eigene Vorsorge, Widerspruch, Reihenfolge.
- Vergleich verfügbarEigene VorsorgeIch will meine eigene Pflegelücke schließenWas die Pflegekasse zahlt, reicht selten für Heim oder Pflegedienst. Ob eine Pflegezusatzversicherung die Lücke trägt, zeigt der Vergleich beim gekennzeichneten Partner.Pflegezusatz vergleichen
- Bescheid zu niedrigDer Pflegegrad wurde abgelehnt oder zu niedrig festgesetztWiderspruch innerhalb eines Monats, danach ein Verfahren vor dem Sozialgericht: wann ein Rechtsschutz die Kosten trägt und was er ausschließt.Rechtsschutz einordnen
- Alles auf einmalEin Angehöriger wird pflegebedürftig — was zuerst?Antrag, Begutachtung, Vollmacht, Wohnung, eigene Arbeit: Die Anlassseite ordnet die Schritte in eine Reihenfolge.Reihenfolge ansehen
Zuletzt geprüft: 07.09.2026 · Inhalte und Verlinkungen
Die Ausgangslage
Wenn Mutter, Vater oder Partner Hilfe brauchen, kommt vieles zugleich: der Antrag, die Begutachtung, die Frage nach Pflegedienst oder Pflege durch die Familie, der Umbau der Wohnung, die eigene Arbeit. Die Pflegekasse zahlt für all das etwas — aber nur auf Antrag, nur mit Pflegegrad und nur, wenn jemand weiß, was es gibt.
Typische Anlässe
Wann lohnt sich eine neue Prüfung?
Der Pflegegrad wurde abgelehnt oder niedriger festgesetzt als erwartet.
Die Familie überlegt, ob sie selbst pflegt oder einen Pflegedienst beauftragt — und was die Kasse dafür zahlt.
Sie sind berufstätig und müssen kurzfristig für die Pflege da sein.
Checkliste
Das sollten Sie vorher bereithalten
Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.
- Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse des Angehörigen gestellt — formlos, auch telefonisch, Datum notiert
- Vollmacht des Angehörigen für Antrag und Schriftverkehr, falls er nicht selbst handeln kann
- Pflegetagebuch geführt: was an Hilfe wann nötig ist — Grundlage für die Begutachtung
- Begutachtungstermin mit einer Person vorbereitet, die den Alltag kennt und dabei ist
- Bescheid geprüft; bei Zweifeln innerhalb eines Monats Widerspruch, Pflegeberatung der Kasse genutzt
Was die Pflegekasse zahlt
Leistungen bei häuslicher Pflege — eine Übersicht ohne Beträge
Die Beträge sind nach Pflegegrad gestaffelt und werden durch Gesetz angepasst; sie stehen im Bescheid und bei der Pflegekasse. Die Übersicht ordnet, was es gibt.
- Pflegegeld für selbst organisierte Pflege — etwa durch Angehörige — ab Pflegegrad 2, mit regelmäßigen Beratungsbesuchen
- Pflegesachleistung: ein zugelassener Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab; Kombination mit Pflegegeld möglich
- Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege — nur gegen Rechnung anerkannter Anbieter
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, wenn die pflegende Person ausfällt — seit Juli 2025 aus einem gemeinsamen Jahresbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Hausnotruf als Hilfsmittel und ein Zuschuss je Maßnahme für den Umbau der Wohnung, etwa das Bad
Typische Fehler
Diese Punkte nicht übersehen
- Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend — der Antrag gehört vor die Begutachtung, nicht danach
- Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche nachweisen, sonst kürzt die Kasse
- Ein Heimplatz oder ein Pflegedienst wird hier nicht vermittelt; die Pflegestützpunkte der Länder beraten kostenlos
Ablauf
So läuft der Vergleich ab
- 01
Antrag: formlos, früh, bei der Pflegekasse
Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse des Angehörigen. Ein Anruf oder ein Zweizeiler genügt; Leistungen werden ab dem Monat des Antrags gezahlt, deshalb zählt das Datum, nicht die Vollständigkeit. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Antragsteller ist die pflegebedürftige Person; Angehörige handeln mit Vollmacht.
- 02
Begutachtung: der Alltag zählt, nicht die Diagnose
Der Medizinische Dienst oder ein beauftragter Gutachter besucht den Angehörigen zu Hause und fragt, wobei er Hilfe braucht: Mobilität, Orientierung, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Alltag und Kontakte. Daraus entsteht ein Punktwert, aus dem Punktwert einer von fünf Pflegegraden. Wer den Alltag kennt, sollte dabei sein, und ein Pflegetagebuch der letzten Wochen beschreibt, was am Termin oft nicht zu sehen ist.
- 03
Der Bescheid — und der Widerspruch
Der Bescheid nennt den Pflegegrad und die Leistungen. Wirkt er zu niedrig, lohnt der Widerspruch innerhalb eines Monats — mit dem Gutachten, das die Kasse auf Anfrage schickt, und einer Begründung entlang der Alltagsbeobachtungen. Die Pflegeberatung der Kasse ist kostenlos und dafür da; sie ist keine Rechtsberatung, aber ein guter erster Schritt.
- 04
Pflegegeld, Pflegedienst oder beides
Ab Pflegegrad 2 wählt die Familie: Pflegegeld, wenn Angehörige oder Bekannte pflegen; Sachleistung, wenn ein Pflegedienst kommt; eine Kombination, wenn beides zutrifft. Pflegegeld ist geringer als die Sachleistung, weil es die Familie erhält, nicht der Dienst. Der Entlastungsbetrag kommt dazu und finanziert Betreuung oder Haushaltshilfe — nur mit Rechnung eines anerkannten Anbieters.
- 05
Wohnung anpassen, Ausfall abfangen
Für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause ermöglichen — Badumbau, Türverbreiterung, Treppenlift —, zahlt die Kasse einen Zuschuss je Maßnahme; der Antrag geht vor dem Umbau. Fällt die pflegende Person aus, übernimmt die Kasse Verhinderungspflege zu Hause oder Kurzzeitpflege in einer Einrichtung aus einem gemeinsamen Jahresbetrag. Für Hausnotruf, Treppenlift und Badumbau gibt es hier keine Anbieter — nur die Einordnung, was die Kasse trägt.
- 06
Pflegezeit: was Berufstätige verlangen können
In einer akuten Pflegesituation dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um die Pflege zu organisieren, mit Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Angehörigen. In Betrieben ab einer bestimmten Größe gibt es Anspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit ohne Gehalt und bis zu 24 Monate Familienpflegezeit in Teilzeit, mit Kündigungsschutz und einem zinslosen Darlehen des Bundes für den Einkommensausfall. Die Ankündigung an den Arbeitgeber hat Fristen.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Wie schnell kommt der Pflegegrad?
Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag entscheiden, in akuten Fällen — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt — schneller. Die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat, auch wenn der Bescheid später kommt. Deshalb zuerst den Antrag, dann alles andere.
Was ist, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?
Widerspruch innerhalb eines Monats nach dem Bescheid, begründet mit dem Gutachten und einem Pflegetagebuch. Die Kasse begutachtet dann erneut. Die kostenlose Pflegeberatung der Kasse hilft beim Sortieren; Rechtsberatung im Einzelfall leistet ein Anwalt, ein Sozialverband oder eine Rechtsschutzversicherung.
Bekomme ich Geld, wenn ich meine Mutter selbst pflege?
Das Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person und gibt es an die pflegende weiter; die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Wer regelmäßig mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche pflegt und nicht mehr als 30 Stunden arbeitet, kann über die Pflegekasse in der Rentenversicherung abgesichert werden — die Kasse informiert dazu.
Was ist mit meiner eigenen Pflegevorsorge?
Der Pflegefall in der Familie zeigt, was die gesetzliche Pflegeversicherung nicht deckt. Ob eine Pflegezusatzversicherung für Sie selbst sinnvoll ist, hängt von Alter, Gesundheit und Budget ab; der Vergleich dazu ist ein eigener Schritt des Anlasses — bewusst getrennt von der Frage, was Ihrem Angehörigen jetzt zusteht.
Wer hilft bei Vollmacht und Patientenverfügung?
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind Rechtsdokumente; Formulare gibt das Bundesjustizministerium kostenlos heraus, beraten Notar, Anwalt oder Betreuungsvereine. Diese Seite ordnet nur ein, dass die Dokumente vor dem Ernstfall gehören — sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Transparenz
Verantwortung und Quellen
Die Angaben dieser Seite stützen sich auf folgende Rechtsgrundlagen und Quellen. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Wortlaut dort; wir nennen den Fundort als Text und verlinken nicht auf fremde Anbieter.
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) — Soziale Pflegeversicherung — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebeduerftigkeit), § 15 SGB XI (Pflegegrade); § 18 SGB XI (Begutachtung, Fristen); § 33 Abs. 1 SGB XI (Antrag, Beginn der Leistungen); § 36, § 37, § 38 SGB XI (Pflegesachleistung, Pflegegeld, Kombinationsleistung); § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag); § 39 SGB XI (Verhinderungspflege), § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege), § 42a SGB XI (gemeinsamer Jahresbetrag); § 40 Abs. 4 SGB XI (Wohnumfeldverbesserung); § 44a Abs. 3 SGB XI (Pflegeunterstuetzungsgeld)
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG) — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 2 PflegeZG (kurzzeitige Arbeitsverhinderung), § 3 PflegeZG (Pflegezeit), § 5 PflegeZG (Kuendigungsschutz)
- Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 2, § 2a FPfZG (Familienpflegezeit, Ankuendigung); § 3 FPfZG (Foerderung durch Darlehen)
Im Zusammenhang
Wozu diese Entscheidung gehört
Was ist jetzt zu regeln — Pflegegrad, Leistungen, Alltag, Arbeit, Vollmachten?

