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Einnahmen, Ausgaben, Puffer

Familienbudget nach der Geburt: Einnahmen, Ausgaben, Puffer — und das Konto fürs Kind

Was mit dem Kind an Einkommen wegfällt und dazukommt, welche Ausgaben neu sind, welche Verträge jetzt zu prüfen sind — und was ein Konto auf den Namen des Kindes leisten kann.

Ihre Lage

Was verändert sich am Budget?

Fünf Posten, die nach der Geburt neu zu ordnen sind. Jeder führt dorthin, wo er beschrieben ist.

Zuletzt geprüft: 07.09.2026 · Inhalte und Verlinkungen

Die Ausgangslage

Mit dem Kind ändert sich die Rechnung an beiden Enden: Ein Einkommen wird für Monate zum Elterngeld, dazu kommen Kindergeld und Steuervorteile — und neue Fixkosten, die es vorher nicht gab. Wer das erst nach der Geburt zusammenrechnet, entdeckt die Lücke, wenn sie schon da ist.

Typische Anlässe

Wann lohnt sich eine neue Prüfung?

01

Sie wollen wissen, wie viel Einkommen in der Elternzeit fehlt und was Elterngeld und Kindergeld davon auffangen.

02

Die Fixkosten sollen vor der Geburt geordnet werden — was neu dazukommt, was wegfällt.

03

Großeltern wollen fürs Kind sparen, und Sie fragen sich, auf wessen Namen das Konto laufen soll.

04

Die ersten Monate sind teurer als gedacht, und Sie suchen die Stellschrauben.

Checkliste

Das sollten Sie vorher bereithalten

Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.

  • Elterngeld mit dem amtlichen Rechner der Elterngeldstellen überschlagen; Kindergeld und Mutterschaftsgeld dazu
  • Alle Fixkosten aufgelistet: Miete, Strom, Internet, Versicherungen, Auto, Kredite — und die neuen Posten daneben
  • Puffer für die Monate ohne volles Einkommen bestimmt; Rücklage vor der Geburt gebildet
  • Verträge geprüft: Stromabschlag, Handytarif, Haftpflicht auf Familientarif, Hausratsumme, gemeinsames Konto
  • Sparen fürs Kind entschieden: auf wessen Namen, mit Freistellungsauftrag, ohne Produkt, das niemand versteht

Typische Fehler

Diese Punkte nicht übersehen

  • Elterngeld wird bei anderen Leistungen angerechnet — Wohngeld, Bürgergeld, Kinderzuschlag; hier rechnet die zuständige Stelle
  • Ein Konto auf den Namen des Kindes ist kein Sparkonto der Eltern: Wer das Geld später für sich braucht, hat es verschenkt
  • Der Puffer für die Elternzeit gehört vor die Erstausstattung, nicht dahinter

Ablauf

So läuft der Vergleich ab

  1. 01

    Einnahmen in der Elternzeit

    Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens, gedeckelt und für begrenzte Monate; Kindergeld kommt in fester Höhe je Kind dazu, das Mutterschaftsgeld überbrückt die Schutzfristen. Die Einkommenslücke ist die Differenz zwischen bisherigem Netto und Elterngeld — für Alleinverdienende und Gutverdienende ist sie am größten, weil der Höchstbetrag gilt. Das Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

  2. 02

    Ausgaben: was neu ist, was wegfällt

    Neu sind Windeln und Nahrung, Kleidung, Erstausstattung, später Kita oder Tagespflege und ein größeres Auto oder eine größere Wohnung — regional sehr unterschiedlich. Es fällt aber auch etwas weg: Fahrtkosten zur Arbeit in der Elternzeit, Mittagessen, manche Freizeitausgaben. Ehrlich gerechnet ist das erste Jahr oft günstiger als befürchtet, das dritte teurer als gedacht.

  3. 03

    Verträge, die mit dem Kind mitwachsen

    Der Stromverbrauch steigt — Waschmaschine, Trockner, Warmwasser, mehr Zeit zu Hause —, der Abschlag sollte mit, sonst kommt die Nachzahlung. Der Handytarif braucht zu Hause weniger Datenvolumen als unterwegs; die Haftpflicht muss ein Familientarif sein; der Hausrat wächst; ein gemeinsames Konto macht die geteilten Kosten lesbar. Jeder dieser Verträge hat eine eigene Seite.

  4. 04

    Steuer und Steuerklasse

    Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung von sich aus, ob die Kinderfreibeträge günstiger sind als das Kindergeld; dafür genügt die Anlage Kind. Die Steuerklasse wirkt zweimal: auf das monatliche Netto und — vor der Geburt — auf die Höhe des Elterngelds, weil dessen Berechnung die überwiegend gültige Klasse nimmt. Ob ein Wechsel lohnt, ist eine Frage für die Steuerberatung.

  5. 05

    Sparen fürs Kind: Konto, Namen, Freistellungsauftrag

    Ein Konto oder Depot auf den Namen des Kindes gehört dem Kind — die Eltern verwalten es nur, und mit der Volljährigkeit verfügt das Kind. Dafür hat das Kind einen eigenen Sparer-Pauschbetrag; ein Freistellungsauftrag mit seiner Steuer-Identifikationsnummer stellt Erträge bis zu dieser Höhe frei. Läuft das Konto auf die Eltern, bleibt das Geld bei ihnen, mit ihrem Pauschbetrag. Welches Produkt dahinter steht, behandeln wir nicht: Geldanlage ist keine Frage dieser Plattform.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wie groß ist die Einkommenslücke in der Elternzeit?

Die Differenz zwischen bisherigem Nettoeinkommen und Elterngeld, das gedeckelt ist. Bei einem Netto unter dem Höchstbetrag fehlt rund ein Drittel; darüber fehlt alles oberhalb des Höchstbetrags. Der amtliche Rechner der Elterngeldstellen nennt einen Näherungswert für Ihr Einkommen.

Sollen wir das Sparkonto auf den Namen des Kindes anlegen?

Das ist eine Entscheidung über Eigentum: Geld auf dem Namen des Kindes gehört dem Kind und steht ihm mit 18 zu — dafür nutzt es seinen eigenen Sparer-Pauschbetrag. Wer das Geld flexibel halten will, spart auf den eigenen Namen. Welches Produkt dahinter steht, ist eine Anlagefrage, die wir hier nicht beantworten.

Was ist der Kinderzuschlag?

Eine Leistung für Eltern mit geringem Einkommen, die mit Kindergeld und eigenem Einkommen knapp über der Grundsicherung liegen. Er wird bei der Familienkasse beantragt, läuft befristet und wird mit dem Einkommen verrechnet. Ob er in Frage kommt, sagt die Familienkasse.

Welche Verträge lohnen sich zuerst zu prüfen?

Die, die mit dem Kind teurer werden, ohne dass es jemand merkt: Strom (Abschlag), Hausrat (Summe) und Haftpflicht (Familientarif). Danach das Konto für die geteilten Kosten. Der Handytarif ist meist eine Frage des Datenvolumens, nicht des Vertrags.

Transparenz

Verantwortung und Quellen

Die Angaben dieser Seite stützen sich auf folgende Rechtsgrundlagen und Quellen. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Wortlaut dort; wir nennen den Fundort als Text und verlinken nicht auf fremde Anbieter.

  • Einkommensteuergesetz (EStG) — Abschnitt X Kindergeld, Freibetraege fuer Kinder — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 31 Satz 4 EStG (Guenstigerpruefung); § 32 Abs. 6 EStG (Freibetraege fuer Kinder); § 20 Abs. 9 EStG (Sparer-Pauschbetrag); § 44a Abs. 1 und 2 EStG (Freistellungsauftrag, Steuer-Identifikationsnummer)

Im Zusammenhang

Wozu diese Entscheidung gehört

Was ist vor und nach der Geburt zu regeln — Anträge, Geld und Absicherung?