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Wenn etwas nicht läuft

Kündigung & Widerruf: Laufzeit, Frist, Sonderkündigung — und der bessere Weg

Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist nach der Laufzeit, Widerruf nach Online-Abschluss, Sonderkündigung bei Umzug oder zu langsamer Leitung — und warum der Wechsel oft der bessere Weg ist.

Wo stehen Sie gerade?

Kündigen, widerrufen oder wechseln lassen

Welcher Weg offensteht, entscheidet die Lage: wie alt der Vertrag ist, wie er geschlossen wurde und was sich geändert hat. Hinter jeder Karte stehen die Frist und der nächste Schritt.

Zuletzt geprüft: 07.09.2026 · Inhalte und Verlinkungen

Die Ausgangslage

Der Vertrag soll weg, aber wann geht das: nach 24 Monaten, mit einem Monat Frist, sofort per Widerruf oder wegen des Umzugs? Und wer kündigt, wenn eigentlich ein neuer Anbieter her soll — Sie oder der Neue?

Typische Anlässe

Wann lohnt sich eine neue Prüfung?

01

Die Mindestlaufzeit ist um, und Sie wollen wissen, wann der Vertrag endet.

02

Sie haben online oder am Telefon abgeschlossen und es sich innerhalb weniger Tage anders überlegt.

03

Sie ziehen um, und der Anbieter kann am neuen Ort nicht liefern.

04

Sie wollen den Anbieter wechseln und fürchten Wochen ohne Anschluss.

Checkliste

Das sollten Sie vorher bereithalten

Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.

  • Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und den frühestmöglichen Kündigungstermin aus den Unterlagen
  • Abschlussweg des Vertrags: online, Telefon, Haustür oder Ladengeschäft — davon hängt der Widerruf ab
  • Bei Umzug: Verfügbarkeitsauskunft des Anbieters für die neue Adresse
  • Bei Wechselabsicht: Rufnummernmitnahme und Wechselauftrag beim neuen Anbieter

Wege aus dem Vertrag

Vier Wege — und für jeden eine andere Frist

Welcher Weg offensteht, entscheidet die Lage: Wie alt ist der Vertrag, wie wurde er geschlossen, was hat sich geändert?

  • Ordentliche Kündigung: Die anfängliche Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen; danach ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar — eine stillschweigende Verlängerung um ein Jahr gibt es nicht mehr
  • Widerruf: 14 Tage nach einem Abschluss online, am Telefon oder an der Haustür, ohne Begründung, in Textform. Im Ladengeschäft gibt es das gesetzliche Widerrufsrecht nicht
  • Sonderkündigung: beim Umzug, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefert, mit einer Frist von einem Monat; bei dauerhaft erheblicher Abweichung von der zugesagten Geschwindigkeit nach dem Messverfahren der Bundesnetzagentur; bei einseitigen Vertragsänderungen des Anbieters
  • Anbieterwechsel statt Kündigung: Der neue Anbieter übernimmt Kündigung und Rufnummer, die Versorgung darf höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein — der Weg für alle, die nicht ohne Anschluss sein wollen

Typische Fehler

Diese Punkte nicht übersehen

  • Nach der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag zum bisherigen Preis weiter — kündbar, aber nicht günstiger
  • Eine Kündigung ohne Bestätigung ist keine — nachhaken, Sendenachweis aufheben
  • Widerruf und Rücksendung des Geräts hängen zusammen; Fristen und Rücksendeweg stehen in der Widerrufsbelehrung

Ablauf

So läuft der Vergleich ab

  1. 01

    Weg bestimmen

    Kurz nach dem Abschluss: Widerruf. Nach der Mindestlaufzeit: ordentliche Kündigung mit einem Monat Frist. Umzug, Geschwindigkeit, Vertragsänderung: Sonderkündigung. Neuer Anbieter gewünscht: Wechselauftrag.

  2. 02

    In Textform erklären

    Kündigung oder Widerruf schriftlich, mit Vertragsnummer und Datum; die Bestätigung des Anbieters aufheben. Ohne Bestätigung nachfragen, nicht abwarten.

  3. 03

    Gerät und Rufnummer regeln

    Ein Gerät im Vertrag ist meist getrennt zu bezahlen oder zurückzugeben; die Rufnummer nimmt der neue Anbieter mit, wenn Sie es dort beauftragen — vor dem Vertragsende.

  4. 04

    Die Lücke vermeiden

    Wer wechseln will, kündigt nicht selbst, sondern lässt den neuen Anbieter den Wechsel koordinieren. Wer nur beenden will, plant den Termin so, dass kein Ersatz nötig ist.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Verlängert sich mein Vertrag automatisch um ein Jahr?

Nach der Mindestlaufzeit nicht mehr um feste Zeiträume: Der Vertrag läuft weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Das gilt seit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes Ende 2021 für Verbraucherverträge.

Kann ich einen im Laden geschlossenen Vertrag widerrufen?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es für Abschlüsse im Fernabsatz — online, per Telefon, per Post — und außerhalb von Geschäftsräumen. Im Ladengeschäft gibt es es nicht; manche Anbieter räumen freiwillig eine Frist ein, das steht dann in den Bedingungen.

Was passiert mit dem Gerät aus dem Vertrag?

Das steht im Vertrag: Häufig ist es in Raten bezahlt und gehört Ihnen nach der Laufzeit; manchmal ist ein Restbetrag fällig oder eine Rückgabe vereinbart. Beim Widerruf innerhalb der Frist geht das Gerät zurück.

Ich ziehe um — darf ich kündigen?

Nur, wenn der Anbieter die vertragliche Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann; dann mit einer Frist von einem Monat. Kann er liefern, zieht der Vertrag mit — ohne neue Laufzeit.

Kündigen oder wechseln — was ist besser?

Wer einen neuen Anschluss will, wechselt: Der neue Anbieter koordiniert, kündigt und nimmt die Rufnummer mit, und die Versorgung darf höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Die eigene Kündigung ist für den Fall gedacht, dass es keinen Nachfolgevertrag gibt.