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Aufteilen und beantragen

Elterngeld und Elternzeit: Basis, Plus, Bonus — und die Fristen dahinter

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus, Partnermonate, Anmeldefrist der Elternzeit, Antrag und Rückwirkung: wie sich die Monate aufteilen lassen und was dabei verloren gehen kann.

Ihre Lage

Welche Frage steht rund ums Elterngeld an?

Basis, Plus, Bonus und die Fristen stehen weiter unten. Diese Karten führen zu den Leistungen und Entscheidungen, die mit Elterngeld und Elternzeit zusammenhängen.

Zuletzt geprüft: 07.09.2026 · Inhalte und Verlinkungen

Die Ausgangslage

Zwölf oder vierzehn Monate, Basis oder Plus, wer nimmt wann wie viel — und was passiert mit dem Job? Elterngeld und Elternzeit sind zwei getrennte Dinge mit zwei Stellen, zwei Fristen und einer gemeinsamen Falle: Wer zu spät beantragt oder anmeldet, verliert Monate, die niemand nachzahlt.

Typische Anlässe

Wann lohnt sich eine neue Prüfung?

01

Sie wollen wissen, wie viele Monate Elterngeld es gibt und wie sie sich zwischen beiden Eltern aufteilen lassen.

02

Ein Elternteil will in Teilzeit zurück, und Sie überlegen, ob ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus besser passt.

03

Der Arbeitgeber fragt nach dem Beginn der Elternzeit, und Sie kennen die Anmeldefrist nicht.

04

Die Geburt ist Wochen her, und der Elterngeldantrag liegt noch auf dem Tisch.

Checkliste

Das sollten Sie vorher bereithalten

Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.

  • Einkommensnachweise der zwölf Monate vor dem Mutterschutz beziehungsweise vor der Geburt gesammelt, bei Selbstständigen den letzten Steuerbescheid
  • Aufteilung besprochen: Wer nimmt welche Lebensmonate, in Basis oder Plus, wer arbeitet wie viele Stunden
  • Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber terminiert — spätestens sieben Wochen vor dem Beginn, in Textform
  • Elterngeldstelle des Wohnorts und deren Online-Antrag herausgesucht; Geburtsurkunde mit Ausfertigung für das Elterngeld eingeplant
  • Steuerklasse geprüft: Sie zählt nur, wenn sie in der Mehrzahl der zwölf Monate vor dem Mutterschutz galt

Typische Fehler

Diese Punkte nicht übersehen

  • Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen — die Nachzahlung im Folgejahr überrascht viele
  • Ab einem hohen zu versteuernden Einkommen entfällt der Anspruch; die Grenze wurde zuletzt mehrfach gesenkt und hängt vom Geburtsdatum ab
  • Eine Änderung der Aufteilung ist nach Bewilligung nur eingeschränkt möglich — die Planung vor dem Antrag ist die eigentliche Entscheidung

Ablauf

So läuft der Vergleich ab

  1. 01

    Basiselterngeld: der Ersatz für das wegfallende Einkommen

    Basiselterngeld ersetzt je nach Einkommen 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt — bei niedrigen Einkommen mehr, bis zu 100 Prozent —, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Es gibt es für bis zu zwölf Lebensmonate des Kindes, vierzehn, wenn beide Eltern mindestens zwei Monate nehmen; Alleinerziehende bekommen die vierzehn allein. Gezählt wird in Lebensmonaten ab dem Geburtstag, nicht in Kalendermonaten.

  2. 02

    ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: für Teilzeit gemacht

    Ein Basismonat lässt sich in zwei Plus-Monate tauschen: halber Betrag, doppelte Dauer — bis zu 28 Monate. Wer in dieser Zeit in Teilzeit arbeitet, verliert weniger, weil das Teilzeiteinkommen im Plus günstiger angerechnet wird. Arbeiten beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden, gibt es je Elternteil zwei bis vier weitere Plus-Monate als Partnerschaftsbonus.

  3. 03

    Die Aufteilung zwischen den Eltern

    Die Partnermonate setzen voraus, dass beide Eltern Elterngeld nehmen und sich das Einkommen eines Elternteils mindestens zwei Monate lang mindert. Beide gleichzeitig im Basiselterngeld ist seit 2024 nur noch für einen Monat innerhalb des ersten Lebensjahres vorgesehen, mit Ausnahmen für Mehrlinge und Frühgeborene — wer parallel zu Hause bleiben will, plant den zweiten Monat als Plus. Die Wochen mit Mutterschaftsgeld zählen als Basismonate der Mutter.

  4. 04

    Elternzeit anmelden: Frist, Form, Kündigungsschutz

    Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre je Kind Elternzeit nehmen, bis zu 24 Monate davon zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag. Die Anmeldung beim Arbeitgeber muss spätestens sieben Wochen vor dem Beginn eingehen, für Zeiten nach dem dritten Geburtstag dreizehn Wochen vorher; für Kinder, die seit Mai 2025 geboren sind, genügt die Textform. Ab der Anmeldung — frühestens acht Wochen vor Beginn — gilt Kündigungsschutz. Wer sich für die ersten zwei Jahre festlegt, muss angeben, wie sie verteilt sind.

  5. 05

    Antrag und Rückwirkung

    Der Antrag geht an die Elterngeldstelle des Bundeslandes, in den meisten Ländern online. Gezahlt wird rückwirkend höchstens für die drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht — wer später beantragt, verliert Monatsbeträge. Der Antrag kann unvollständig eingehen und ergänzt werden; die Frist wahrt der Eingang.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wie hoch ist mein Elterngeld?

Das rechnet die Elterngeldstelle aus dem Nettoeinkommen der zwölf Monate vor dem Mutterschutz beziehungsweise vor der Geburt, bei Selbstständigen aus dem Gewinn des letzten Steuerjahres. Der amtliche Rechner der Länder nennt einen Näherungswert; feste Größen sind nur der Mindest- und der Höchstbetrag.

Lohnt ein Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt?

Für das Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in der Mehrzahl der zwölf Monate des Bemessungszeitraums galt. Ein Wechsel wirkt deshalb nur, wenn er früh genug erfolgt — meist im ersten Drittel der Schwangerschaft. Ob er sich unterm Strich lohnt, hängt vom Einkommen des anderen Elternteils ab; das ist eine Frage für die Steuerberatung, nicht für diese Seite.

Kann ich in der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, beim eigenen Arbeitgeber mit dessen Zustimmung, bei einem anderen mit seiner Einwilligung. Das Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet — im ElterngeldPlus günstiger als im Basiselterngeld. Genau dafür ist das Plus gedacht.

Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?

Die Monate, die weiter als drei Lebensmonate zurückliegen, sind verloren. Ein Antrag im fünften Lebensmonat bringt Elterngeld ab dem zweiten; die ersten Lebensmonate zahlt niemand nach. Deshalb gehört der Antrag in die ersten Wochen nach der Geburt — auch unvollständig.

Gibt es Elterngeld für Selbstständige und Studierende?

Ja. Selbstständige weisen den Gewinn über den Steuerbescheid nach und müssen die Arbeitszeit in den Bezugsmonaten tatsächlich reduzieren. Studierende ohne Einkommen erhalten den Mindestbetrag; das Studium muss nicht unterbrochen werden.

Transparenz

Verantwortung und Quellen

Die Angaben dieser Seite stützen sich auf folgende Rechtsgrundlagen und Quellen. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Wortlaut dort; wir nennen den Fundort als Text und verlinken nicht auf fremde Anbieter.

  • Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, BEEG) — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 2 Abs. 1 und 2 BEEG (Hoehe); § 4 Abs. 1 und 3 BEEG (Bezugszeitraum); § 4a bis § 4d BEEG (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus); § 15 Abs. 1 und 2 BEEG (Anspruch, Aufteilung); § 16 Abs. 1 BEEG (Anmeldung, Fristen, Form); § 18 Abs. 1 BEEG (Kuendigungsschutz)
  • Familienportal des Bundes — Informationen zu Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld und Mutterschutz — Bundesfamilienministerium · familienportal.de · Elterngeld — Hoehe und Bezugsdauer

Im Zusammenhang

Wozu diese Entscheidung gehört

Was ist vor und nach der Geburt zu regeln — Anträge, Geld und Absicherung?