Das Baby ist da, und Sie wollen den Kindergeldantrag stellen, ohne etwas zu übersehen.
Für jedes Kind
Kindergeld: Antrag bei der Familienkasse, Rückwirkung, Freibeträge
Wer Kindergeld bekommt, wie der Antrag bei der Familienkasse läuft, warum die Rückwirkung begrenzt ist und was das Finanzamt mit den Kinderfreibeträgen macht.
Ihre Lage
Welche Frage steht rund ums Kindergeld an?
Antrag, Rückwirkung und Freibeträge stehen weiter unten. Diese Karten führen zu den Leistungen und Entscheidungen, die mit dem Kindergeld zusammenhängen.
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Zuletzt geprüft: 07.09.2026 · Inhalte und Verlinkungen
Die Ausgangslage
Kindergeld gilt als die einfachste Familienleistung — und wird trotzdem verspätet beantragt, an den falschen Elternteil gezahlt oder nach dem 18. Geburtstag stillschweigend eingestellt. Der Antrag ist kurz; die Fehler liegen in der Reihenfolge, in der Berechtigtenbestimmung und im Melden von Änderungen.
Typische Anlässe
Wann lohnt sich eine neue Prüfung?
Sie haben den Antrag Monate aufgeschoben und fragen sich, ob das Geld nachgezahlt wird.
Das Kind wird volljährig, macht Ausbildung oder Studium — und das Kindergeld soll weiterlaufen.
Sie leben getrennt und wollen wissen, wer das Kindergeld bekommt.
Checkliste
Das sollten Sie vorher bereithalten
Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.
- Steuer-Identifikationsnummer des Kindes abgewartet — sie kommt nach der Geburtsanzeige automatisch per Post — und die eigene bereitgelegt
- Geburtsurkunde mit Ausfertigung für das Kindergeld vorhanden
- Berechtigten Elternteil festgelegt und vom anderen Elternteil unterschreiben lassen
- Online-Antrag der Familienkasse ausgefüllt oder das Formular unterschrieben eingereicht
- Kindergeldnummer nach dem Bescheid notiert — sie bestimmt den Auszahlungstag
Typische Fehler
Diese Punkte nicht übersehen
- Änderungen sind unverzüglich zu melden — Auszug, Trennung, Abbruch der Ausbildung; sonst fordert die Familienkasse zurück
- Bei geringem Einkommen gibt es zusätzlich den Kinderzuschlag; er wird gesondert beantragt und läuft befristet
- Für Eltern im öffentlichen Dienst oder mit Auslandsbezug kann eine andere Stelle zuständig sein — der Bescheid nennt sie
Ablauf
So läuft der Vergleich ab
- 01
Wer Kindergeld bekommt
Kindergeld gibt es für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag, ohne Einkommensgrenze der Eltern. Danach läuft es weiter, solange das Kind in Ausbildung oder Studium ist, einen Ausbildungsplatz sucht oder ein Freiwilligenjahr leistet — längstens bis zum 25. Geburtstag. Die Höhe ist für jedes Kind gleich; sie steht im Gesetz und wird von Zeit zu Zeit angepasst. Den aktuellen Betrag nennt die Familienkasse.
- 02
Der Antrag bei der Familienkasse
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, der Antrag geht online oder auf Papier. Nötig sind die Steuer-Identifikationsnummern von Kind und Antragsteller und die Geburtsurkunde. Die Steuer-ID des Kindes wird nach der Geburtsanzeige automatisch vergeben und kommt per Post — der Antrag muss nicht darauf warten, die Nummer lässt sich nachreichen.
- 03
Rückwirkung: sechs Monate, nicht mehr
Kindergeld wird rückwirkend nur für die sechs Monate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Wer im achten Lebensmonat beantragt, verliert die ersten beiden. Anders als beim Elterngeld ist die Frist großzügiger — aber ebenso endgültig.
- 04
An wen gezahlt wird
Kindergeld gibt es je Kind nur einmal; die Eltern bestimmen, wer es erhält. Bei getrennten Eltern bekommt es der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Die Berechtigtenbestimmung lässt sich ändern, aber nur für die Zukunft — wer sie bei der Geburt bewusst trifft, spart sich später Streit.
- 05
Kinderfreibeträge: das Finanzamt prüft von Amts wegen
Bei der Einkommensteuer prüft das Finanzamt automatisch, ob die Freibeträge für Kinder günstiger sind als das erhaltene Kindergeld. Nur wenn ja, werden sie abgezogen und das Kindergeld gegengerechnet. Ein eigener Antrag ist nicht nötig, die Anlage Kind aber schon. Das Kindergeld wird in dieser Rechnung angesetzt, ob es beantragt wurde oder nicht — auch deshalb sollte der Antrag nicht liegen bleiben.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld?
Die Höhe ist gesetzlich festgelegt, für jedes Kind gleich und wird durch Gesetz angepasst — zuletzt in aufeinanderfolgenden Jahren. Wir nennen hier bewusst keinen Betrag, weil er für das laufende Jahr bei der Familienkasse steht und diese Seite nicht mit jedem Gesetz mitzieht.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Monatlich, an einem festen Tag, der sich aus der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ergibt. Die Familienkasse veröffentlicht die Auszahlungstermine je Jahr. Nach dem Bescheid kommt die erste Zahlung mit den nachgezahlten Monaten.
Was passiert nach dem 18. Geburtstag?
Die Zahlung endet, wenn die Familienkasse keinen Nachweis über Ausbildung, Studium, Ausbildungsplatzsuche oder einen Freiwilligendienst hat. Der Nachweis wird rechtzeitig vor dem Geburtstag eingereicht; bei einer Lücke zwischen Schule und Ausbildung von höchstens vier Monaten läuft das Kindergeld weiter.
Bekommen wir Kindergeld, wenn ein Elternteil im Ausland arbeitet?
Meist ja, aber die Zuständigkeit und die Höhe hängen von europäischen Koordinierungsregeln ab: Vorrangig zahlt das Beschäftigungsland, das andere Land zahlt gegebenenfalls einen Unterschiedsbetrag. Das ist ein Fall für die Familienkasse, nicht für diese Seite.
Transparenz
Verantwortung und Quellen
Die Angaben dieser Seite stützen sich auf folgende Rechtsgrundlagen und Quellen. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Wortlaut dort; wir nennen den Fundort als Text und verlinken nicht auf fremde Anbieter.
- Einkommensteuergesetz (EStG) — Abschnitt X Kindergeld, Freibetraege fuer Kinder — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 64 Abs. 1 und 2 EStG (Zusammentreffen mehrerer Ansprueche, Haushaltsaufnahme); § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG (Beruecksichtigung volljaehriger Kinder)
Im Zusammenhang
Wozu diese Entscheidung gehört
Was ist vor und nach der Geburt zu regeln — Anträge, Geld und Absicherung?

