Der Mietvertrag liegt auf dem Tisch, und Sie wollen wissen, was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten.
Der erste eigene Haushalt
Erste eigene Wohnung: Mietvertrag, Kaution, Anmeldung, Rundfunkbeitrag — und die Verträge
Was im Mietvertrag zu prüfen ist, was für die Kaution gilt, wie Anmeldung und Rundfunkbeitrag laufen — und welche Verträge in der ersten Wohnung nötig, sinnvoll oder verzichtbar sind.
Ihre Lage
Erste eigene Wohnung — was ist zuerst dran?
Sechs Schritte vor und nach dem Einzug. Jeder führt dorthin, wo er beschrieben ist.
- ReihenfolgeIch will nichts vergessenDer Umzugscheck ordnet Kündigungen, Ummeldungen und Neuabschlüsse nach ihren Fristen.Reihenfolge ansehen
- SchädenIch möchte für Schäden an fremdem Eigentum abgesichert seinWas die Privathaftpflicht trägt, wie lange die Familienversicherung gilt und wann ein eigener Vertrag nötig wird.Deckung prüfen
- Eigener BesitzIch möchte meine Einrichtung absichernWelche Gefahren die Hausratversicherung trägt und wie die Versicherungssumme zustande kommt.Hausrat einordnen
- EnergieIch brauche Strom in der neuen WohnungAbmelden, ummelden, anmelden — mit Zählerstand, Terminen und dem Netzbereich der neuen Adresse.Strom anmelden
- AnschlussIch brauche Internet an der neuen AdresseWie sich prüfen lässt, welche Technik anliegt, und was zwischen Bestellung und Schaltung liegt.Verfügbarkeit prüfen
- GeldIch brauche ein eigenes KontoGebühren, Karten und Bargeldversorgung im Vergleich — mit dem Einstieg in den Kontowechsel.Konto einordnen
Zuletzt geprüft: 07.09.2026 · Inhalte und Verlinkungen
Die Ausgangslage
Die erste Wohnung bringt Verträge mit, die vorher jemand anderes hatte: Mietvertrag, Strom, Internet, Versicherungen, Konto, Rundfunkbeitrag. Was davon Pflicht ist, was sinnvoll und was Verkäufer nur gern verkaufen, weiß am Anfang niemand — und Fehler im Mietvertrag merkt man erst beim Auszug.
Typische Anlässe
Wann lohnt sich eine neue Prüfung?
Die Kaution übersteigt das Ersparte.
Sie ziehen zum ersten Mal um und wissen nicht, welche Verträge Sie wirklich brauchen.
Sie ziehen in eine WG und fragen sich, was je Person und was je Wohnung gilt.
Checkliste
Das sollten Sie vorher bereithalten
Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.
- Mietvertrag geprüft: Kaltmiete und Nebenkosten getrennt, Kaution, Laufzeit oder Staffel, Schönheitsreparaturen, Kündigungsfrist
- Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Mängeln bei Einzug erstellt und von beiden Seiten unterschrieben
- Strom vor dem Einzug angemeldet, Internet mit Bereitstellungszeit bestellt
- Anmeldung beim Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen, Rundfunkbeitrag angemeldet oder Befreiung beantragt
- Haftpflicht abgeschlossen; Hausrat und Mietrechtsschutz nach Inventar und Bedarf entschieden
Verträge der ersten Wohnung
Nötig, sinnvoll, verzichtbar
Nicht jeder Vertrag, den der erste Haushalt mit sich bringt, ist Pflicht. Die Einordnung, bevor die Angebote kommen.
- Nötig: Mietvertrag, Strom (sonst Grundversorgung zum teureren Tarif), Anmeldung beim Bürgeramt, Rundfunkbeitrag je Wohnung, ein Girokonto für Miete und Abbuchungen
- Sehr sinnvoll: Privathaftpflicht — der Vertrag, der bei einem einzigen Wasserschaden in der Nachbarwohnung über die Existenz entscheidet; oft noch über die Eltern versichert, solange die erste Ausbildung läuft
- Sinnvoll nach Inventar: Hausratversicherung ab dem Punkt, an dem ein Einbruch oder Brand wehtut — bei geerbten Möbeln und einem Laptop oft verzichtbar, bei Fahrrad, Technik und Instrumenten nicht
- Bedarf, kein Muss: Mietrechtsschutz mit Wartezeit — sinnvoll bei absehbarem Konfliktpotenzial, nicht als Standard
- Verzichtbar: Glasversicherung, Schlüsselversicherung als Einzelvertrag, Handyversicherung des Shops — die meisten dieser Risiken deckt die Haftpflicht oder der Hausrat mit
Typische Fehler
Diese Punkte nicht übersehen
- Die Haftpflicht der Eltern deckt Kinder in der ersten Ausbildung oft weiter — vor dem eigenen Vertrag nachfragen, nach der Ausbildung aber eigener Vertrag
- Ein Mietvertrag mit Staffelmiete oder Kündigungsausschluss bindet Jahre — für die erste Wohnung meist der falsche Vertrag
- Rundfunkbeitrag: Die Anmeldung kommt nicht von allein; wer sich nicht meldet, wird angeschrieben und zahlt rückwirkend
Ablauf
So läuft der Vergleich ab
- 01
Mietvertrag: fünf Punkte vor der Unterschrift
Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung getrennt ausweisen lassen; Kaution auf höchstens drei Kaltmieten; Staffel- oder Indexmiete verstehen; Schönheitsreparaturen: starre Fristen sind unwirksam, eine unrenoviert übergebene Wohnung muss der Mieter nicht renovieren; Kündigungsfrist des Mieters drei Monate, Ausschlüsse nur befristet. Das Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Mängeln schützt beim Auszug.
- 02
Kaution: Höhe, Raten, Anlage
Die Kaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen; der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zum Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen verzinslich anlegen. Eine Bürgschaft der Eltern oder eine Kautionsversicherung sind Alternativen mit eigenen Kosten; die Barkaution in Raten ist meist die günstigste.
- 03
Anmeldung und Rundfunkbeitrag
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden — mit der Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben, unabhängig von Geräten: einmal je Wohnung, auch in der WG; wer BAföG oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag befreien lassen. Beides wird hier nur erklärt — es gibt nichts zu vergleichen.
- 04
Strom und Internet vor dem Einzug
Wer einzieht und Strom entnimmt, ohne einen Vertrag zu haben, landet automatisch in der Grundversorgung — legal, aber meist teurer. Der eigene Tarif lässt sich vor dem Einzug abschließen, mit Zählernummer und Einzugsdatum. Internet braucht Vorlauf: Zwischen Bestellung und Schaltung liegen oft Wochen, die Verfügbarkeitsprüfung an der Adresse geht vor der Bestellung.
- 05
WG oder allein: was je Person und was je Wohnung gilt
Haftpflicht und Hausrat gelten je Person beziehungsweise je Haushalt — in der WG braucht jeder eine eigene Haftpflicht, der Hausrat deckt meist nur das Zimmer der versicherten Person. Rundfunkbeitrag, Strom und Internet gelten je Wohnung und werden einmal gezahlt; wer im Mietvertrag steht, haftet für die Miete. Ein WG-Mietvertrag mit allen Bewohnern macht alle gemeinsam haftbar — Untermiete beim Hauptmieter ist die Alternative.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?
Nein. Das Gesetz erlaubt drei gleiche Monatsraten, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter darf das nicht ausschließen. Mehr als drei Kaltmieten darf er nicht verlangen, und er muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen.
Brauche ich in der ersten Wohnung eine Hausratversicherung?
Nur, wenn der Hausrat einen Verlust wert ist: Fahrrad, Technik, Instrumente, neue Möbel. Bei einer Grundausstattung aus zweiter Hand ist sie oft verzichtbar; die Haftpflicht ist dagegen vom ersten Tag an sinnvoll. Die Seite zur Hausratversicherung ordnet Summe und Gefahren ein.
Was gilt für den Rundfunkbeitrag in der WG?
Ein Beitrag je Wohnung, unabhängig davon, wie viele Menschen dort wohnen oder welche Geräte sie haben. Die Bewohner regeln unter sich, wer zahlt — dem Beitragsservice gegenüber haften sie gemeinsam. Wer BAföG bezieht, kann sich befreien lassen; in einer WG hilft das nur, wenn alle befreit sind.
Bin ich noch über meine Eltern versichert?
In der Haftpflicht meist ja, solange Sie unverheiratet sind und die erste Ausbildung oder das Erststudium läuft — die Bedingungen des elterlichen Tarifs nennen die Grenze. In der Krankenversicherung bis 25 in der Familienversicherung unter Voraussetzungen. Der Hausrat der Eltern deckt die eigene Wohnung dagegen nur eingeschränkt oder gar nicht.
Transparenz
Verantwortung und Quellen
Die Angaben dieser Seite stützen sich auf folgende Rechtsgrundlagen und Quellen. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Wortlaut dort; wir nennen den Fundort als Text und verlinken nicht auf fremde Anbieter.
- Buergerliches Gesetzbuch (BGB) — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 551 Abs. 1 bis 4 BGB (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten); § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB (Frist); § 573c Abs. 4 BGB (Abweichung zulasten des Mieters unwirksam)
- Bundesmeldegesetz (BMG) — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 17 Abs. 1 BMG
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) — Laender der Bundesrepublik Deutschland (Staatsvertrag) · § 2 RBStV (Beitragspflicht im privaten Bereich), § 4 RBStV (Befreiung und Ermaessigung), § 8 RBStV (Anzeigepflicht)
- Verbraucherzentrale — Ratgeber Vertraege und Versicherungen — Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Laender · verbraucherzentrale.de · Ratgeber Rundfunkbeitrag: Anmeldung, Befreiung, Wohngemeinschaften
Im Zusammenhang
Wozu diese Entscheidung gehört
Welche Verträge, Versicherungen und Anmeldungen stehen beim ersten eigenen Haushalt an — in welcher Reihenfolge?

