Die Schwangerschaft ist bestätigt, und Sie überlegen, wann und wie Sie den Arbeitgeber informieren.
In der Schwangerschaft
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld: Fristen, Geld und Kündigungsschutz
Schutzfristen vor und nach der Geburt, Beschäftigungsverbot statt Krankschreibung, Mutterschaftsgeld von Kasse und Arbeitgeber, Kündigungsschutz: was das Mutterschutzgesetz regelt.
Ihre Lage
Was steht rund um den Mutterschutz an?
Fünf Fragen zwischen Schwangerschaft und Elternzeit. Jede führt dorthin, wo die Antwort steht.
- DanachIch möchte die Elternzeit vorbereitenBasiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus mit ihren Fristen und Bemessungszeiträumen.Varianten vergleichen
- ReihenfolgeIch möchte wissen, was nach der Geburt zu tun istVon der Geburtsurkunde bis zum Elterngeldantrag: was zuerst kommt und welche Frist daran hängt.Reihenfolge ansehen
- GesundheitIch prüfe Zusatzschutz für die SchwangerschaftWelche Bausteine greifen, welche Wartezeit gilt und was die gesetzliche Kasse bereits trägt.Bausteine ansehen
- Geld einteilenIch möchte das Budget für das erste Jahr planenEinnahmen, laufende Kosten und Puffer im ersten Jahr — mit den Posten, die neu dazukommen.Budget ordnen
- Alles zusammenWir wollen die ganze Lage sortierenAnträge, Geld und Absicherung in einer Reihenfolge, die den Fristen folgt.Überblick öffnen
Zuletzt geprüft: 07.09.2026 · Inhalte und Verlinkungen
Die Ausgangslage
Wann sage ich es dem Arbeitgeber, ab wann darf ich nicht mehr arbeiten, was verdiene ich in dieser Zeit — und was, wenn der Arbeitgeber mich lieber loswerden will? Die Antworten stehen im Mutterschutzgesetz, aber verteilt auf Fristen, Verbote und zwei Geldquellen, die zusammen erst den bisherigen Lohn ergeben.
Typische Anlässe
Wann lohnt sich eine neue Prüfung?
Der Frauenarzt spricht von einem Beschäftigungsverbot, und Sie fragen sich, was das für Ihr Gehalt bedeutet.
Die Schutzfrist rückt näher, und niemand hat Ihnen gesagt, wo das Mutterschaftsgeld beantragt wird.
Nach einer Fehlgeburt wollen Sie wissen, ob es einen Schutz gibt.
Checkliste
Das sollten Sie vorher bereithalten
Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.
- Errechneten Geburtstermin vom Arzt oder der Hebamme bescheinigen lassen — daraus folgen alle Fristen
- Mitteilung an den Arbeitgeber überlegt: Zeitpunkt, Form, Kopie für die eigenen Unterlagen
- Bescheinigung über den Geburtstermin bei der Krankenkasse eingereicht, Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt
- Privat oder familienversichert: Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung statt bei der Kasse
- Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber erfragt, Nacht- und Mehrarbeit geklärt
Typische Fehler
Diese Punkte nicht übersehen
- Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis: Mutterschutz, Kündigungsschutz und Arbeitgeberzuschuss gelten auch dort
- Wer in der Schutzfrist vor der Geburt freiwillig weiterarbeitet, bekommt Lohn statt Mutterschaftsgeld — die Elterngeldmonate zählen trotzdem
- Befristete Verträge enden trotz Schwangerschaft zum Ablaufdatum; der Kündigungsschutz verlängert sie nicht
Ablauf
So läuft der Vergleich ab
- 01
Den Arbeitgeber informieren — Recht, nicht Pflicht
Das Gesetz sagt, die Schwangere soll den Arbeitgeber informieren, sobald sie von der Schwangerschaft weiß; eine Pflicht ist das nicht. Erst mit der Mitteilung greifen aber Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeitschutz und der Kündigungsschutz. Wer eine Kündigung erhält, bevor der Arbeitgeber Bescheid weiß, kann die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nachmelden — dann gilt der Schutz rückwirkend.
- 02
Die Schutzfristen
Sechs Wochen vor dem errechneten Termin beginnt die Schutzfrist. In dieser Zeit dürfen Sie arbeiten, wenn Sie das ausdrücklich erklären, und die Erklärung jederzeit zurücknehmen. Nach der Geburt gilt ein absolutes Verbot für acht Wochen, bei Frühgeburten, Mehrlingen und bei einer Behinderung des Kindes für zwölf. Kommt das Kind früher, wandern die nicht genutzten Tage von vor der Geburt auf die Zeit danach.
- 03
Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung
Darf eine Schwangere ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben — ärztlich attestiert oder weil der Arbeitgeber keinen sicheren Arbeitsplatz einrichten kann —, zahlt der Arbeitgeber den bisherigen Durchschnittsverdienst als Mutterschutzlohn weiter, zeitlich unbegrenzt. Eine Krankschreibung führt dagegen nach sechs Wochen ins Krankengeld. Für die Schwangere ist das ein Unterschied im Geld; die Einordnung trifft der Arzt.
- 04
Mutterschaftsgeld: zwei Quellen, ein Nettolohn
Während der Schutzfristen zahlt die gesetzliche Kasse Mitgliedern mit Krankengeldanspruch Mutterschaftsgeld bis zu 13 Euro je Kalendertag; der Arbeitgeber stockt auf den bisherigen Nettolohn auf. Privat oder in der Familie versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung — der Arbeitgeberzuschuss kommt auch hier dazu. Beantragt wird vor der Schutzfrist mit der ärztlichen Bescheinigung über den Termin.
- 05
Kündigungsschutz — und der Übergang ins Elterngeld
Vom Beginn der Schwangerschaft bis mindestens vier Monate nach der Geburt darf der Arbeitgeber nicht kündigen; Ausnahmen braucht die Aufsichtsbehörde. Die Wochen mit Mutterschaftsgeld nach der Geburt zählen bereits als Elterngeldmonate der Mutter — wer die Aufteilung plant, rechnet sie ein. Die Elternzeit selbst wird getrennt angemeldet.
- 06
Nach einer Fehlgeburt
Seit Juni 2025 gibt es auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine gestaffelte Schutzfrist von zwei bis acht Wochen, auf die die Frau verzichten kann; nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Woche gilt außerdem ein viermonatiger Kündigungsschutz. Beides regelt das Gesetz, nicht der Arbeitgeber.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Muss ich dem Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort mitteilen?
Nein. Das Gesetz formuliert eine Soll-Vorschrift, keine Pflicht. Der Schutz vor Kündigung, Nachtarbeit und gefährlichen Tätigkeiten setzt allerdings die Kenntnis des Arbeitgebers voraus. Viele warten die ersten Wochen ab; wer körperlich belastend arbeitet, informiert früher.
Wer zahlt während des Beschäftigungsverbots?
Der Arbeitgeber, als Mutterschutzlohn in Höhe des bisherigen Durchschnittsverdienstes. Er holt sich das Geld über ein Umlageverfahren von den Krankenkassen zurück — für Sie ändert das nichts, für kleine Betriebe erklärt es, warum das Verbot kein Grund zur Sorge um den Arbeitsplatz sein muss.
Was gilt für Selbstständige und Studentinnen?
Selbstständige haben keine Schutzfristen und keinen Arbeitgeberzuschuss; Mutterschaftsgeld gibt es in der gesetzlichen Kasse nur mit gewähltem Krankengeldanspruch, privat Versicherte prüfen den Krankentagegeldtarif. Für Studentinnen und Auszubildende gelten die Schutzfristen seit 2018 ebenfalls, für das Studium mit Wahlrecht.
Kann ich den Termin der Schutzfrist verschieben?
Nein, die Frist leitet sich aus dem ärztlich bescheinigten Geburtstermin ab. Verschiebt sich der Termin, verschiebt sich die Frist. Kommt das Kind früher, verlängert sich die Zeit nach der Geburt um die ausgefallenen Tage; kommt es später, bleibt die Frist nach der Geburt unverändert.
Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
Ja. Das Kündigungsverbot des Mutterschutzgesetzes gilt unabhängig von Probezeit und Betriebsgröße, sobald der Arbeitgeber die Schwangerschaft kennt oder sie innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung erfährt. Ein befristeter Vertrag läuft dagegen zum vereinbarten Datum aus.
Transparenz
Verantwortung und Quellen
Die Angaben dieser Seite stützen sich auf folgende Rechtsgrundlagen und Quellen. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Wortlaut dort; wir nennen den Fundort als Text und verlinken nicht auf fremde Anbieter.
- Gesetz zum Schutz von Muettern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz, MuSchG) — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 3 Abs. 1 bis 4 MuSchG (Schutzfristen vor und nach der Entbindung); § 17 Abs. 1 MuSchG (Kuendigungsverbot); § 15 Abs. 1 MuSchG (Mitteilung der Schwangerschaft); § 19 Abs. 1 und 2, § 20 MuSchG (Mutterschaftsgeld, Zuschuss des Arbeitgebers)
- Familienportal des Bundes — Informationen zu Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld und Mutterschutz — Bundesfamilienministerium · familienportal.de · Mutterschutz — Schutzfristen
- Sozialgesetzbuch Fuenftes Buch (SGB V) — Gesetzliche Krankenversicherung — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 24i SGB V (Mutterschaftsgeld)
Im Zusammenhang
Wozu diese Entscheidung gehört
Was ist vor und nach der Geburt zu regeln — Anträge, Geld und Absicherung?

