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Wenn ein Kind dazukommt

Privathaftpflicht für die Familie: Familientarif, Kinderklausel, Deckungssumme

Ob die bestehende Police Partner und Kind mitversichert, was die Klausel für deliktunfähige Kinder leistet und welche Deckungssumme und Bausteine für eine Familie zählen.

Ihre Lage

Was steht bei Ihnen als Nächstes an?

Familientarif, Kinderklausel und Deckungssumme stehen weiter unten. Diese Karten führen zum Vergleich und zu den Verträgen, die mit dem Familienhaushalt zusammenkommen.

Zuletzt geprüft: 07.09.2026 · Inhalte und Verlinkungen

Die Ausgangslage

Kinder sind in der Haftpflicht der Eltern mitversichert — das stimmt nur, wenn der Vertrag ein Familientarif ist. Und kleine Kinder haften rechtlich für nichts: Was sie anrichten, zahlt ohne eine besondere Klausel niemand, auch die Versicherung nicht. Zwei Zeilen im Vertrag entscheiden also, ob die Familie versichert ist oder nur die Eltern.

Typische Anlässe

Wann lohnt sich eine neue Prüfung?

01

Das Kind ist unterwegs, und Sie wollen wissen, ob die bestehende Haftpflicht reicht.

02

Beide Partner haben noch je einen eigenen Vertrag aus der Zeit vor dem Zusammenziehen.

03

Das Kind hat etwas beschädigt, und der Versicherer verweist auf die Deliktunfähigkeit.

04

Sie vergleichen Tarife und wollen wissen, welche Bausteine für eine Familie zählen.

Checkliste

Das sollten Sie vorher bereithalten

Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.

  • Versicherungsschein gelesen: Singletarif oder Familientarif, versicherter Personenkreis
  • Klausel für deliktunfähige Kinder vorhanden — und mit welcher Höchstsumme
  • Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden notiert
  • Ausfalldeckung, Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust, Mietsachschäden als Bausteine geprüft
  • Zweiten Vertrag im Haushalt gekündigt oder Sonderkündigung wegen Doppelversicherung angefragt

Was zählt

Fünf Punkte, die einen Familientarif von einem guten Familientarif unterscheiden

Der Beitrag steht auf jeder Vergleichsseite oben. Was darunter steht, entscheidet im Schadensfall — und die ersten beiden Punkte entscheiden, ob es überhaupt einen Versicherungsfall gibt.

  • Versicherter Personenkreis: Partner und Kinder eingeschlossen — Kinder auch als Volljährige in der ersten Ausbildung, mit den Grenzen, die der Tarif nennt
  • Deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter zehn, haften rechtlich nicht — der Tarif sollte solche Schäden trotzdem übernehmen, mit einer Höchstsumme, die zum Alltag passt
  • Deckungssumme: Personenschäden können sechsstellig und höher werden; eine hohe pauschale Summe kostet wenig mehr als eine niedrige
  • Ausfalldeckung: Wenn ein anderer Ihnen einen Schaden zufügt und nicht zahlen kann, springt der eigene Vertrag ein — mit Kindern, die auf Spielplätzen und in Kitas Schäden erleiden, ein relevanter Baustein
  • Aufsichtspflicht: Verletzt ein Elternteil die Aufsicht, haftet er selbst — das muss der Tarif einschließen, ebenso Schäden durch Babysitter und Tagespflege, wenn sie im Haushalt betreuen

Typische Fehler

Diese Punkte nicht übersehen

  • Ein Familientarif versichert den Partner meist nur im gemeinsamen Haushalt — nach einer Trennung braucht der ausziehende Partner einen eigenen Vertrag
  • Die Klausel für deliktunfähige Kinder hat oft eine eigene, niedrigere Höchstsumme — sie steht nicht bei der Deckungssumme, sondern in den Bausteinen
  • Bestehende Verträge lassen sich oft auf den Familientarif umstellen, ohne zu wechseln — fragen kostet nichts

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Sind Kinder automatisch mitversichert?

Nur in einem Familien- oder Partnertarif; ein Singletarif versichert die eine Person, die im Schein steht. Der Familientarif schließt Kinder in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung ein, oft auch während eines Freiwilligendienstes. Ob eine Meldung des Kindes nötig ist, sagt der Versicherer; sicherer ist die Mitteilung.

Warum braucht es eine Klausel für deliktunfähige Kinder?

Weil Kinder unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter zehn, für Schäden rechtlich nicht verantwortlich sind. Ohne Haftung gibt es keinen Anspruch, und eine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn ihr Versicherter haftet. Die Klausel lässt den Versicherer trotzdem zahlen — freiwillig, bis zu einer im Tarif genannten Summe. Ohne sie geht der Nachbar mit dem zerkratzten Auto leer aus, und der Familienfrieden gleich mit.

Wir haben zwei Verträge. Welcher bleibt?

Der bessere — und der andere wird gekündigt. Eine Doppelversicherung zahlt keinen Schaden doppelt, sondern kostet doppelt. Der Versicherer des wegfallenden Vertrags akzeptiert meist eine Kündigung wegen Doppelversicherung; sonst gilt die reguläre Kündigungsfrist. Die Seite zum Zusammenziehen beschreibt den Ablauf.

Reicht der Familientarif der Eltern für ein Kind in der Ausbildung?

Meist bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums, in vielen Tarifen auch ohne Altersgrenze, solange das Kind unverheiratet ist. Danach braucht das Kind einen eigenen Vertrag — der Zeitpunkt steht im Tarif, nicht im Gesetz.

Transparenz

Verantwortung und Quellen

Die Angaben dieser Seite stützen sich auf folgende Rechtsgrundlagen und Quellen. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Wortlaut dort; wir nennen den Fundort als Text und verlinken nicht auf fremde Anbieter.

  • Buergerliches Gesetzbuch (BGB) — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 828 Abs. 1 und 2 BGB; § 823 Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht)
  • Verbraucherzentrale — Ratgeber Vertraege und Versicherungen — Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Laender · verbraucherzentrale.de · Ratgeber Privathaftpflicht: Schaeden durch deliktunfaehige Kinder; Ratgeber Privathaftpflichtversicherung
  • GDV — Verbraucherinformationen der Deutschen Versicherer — Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft · gdv.de · Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung

Im Zusammenhang

Wozu diese Entscheidung gehört

Was ist vor und nach der Geburt zu regeln — Anträge, Geld und Absicherung?