Das Kind ist unterwegs, und Sie wollen wissen, ob die bestehende Haftpflicht reicht.
Wenn ein Kind dazukommt
Privathaftpflicht für die Familie: Familientarif, Kinderklausel, Deckungssumme
Ob die bestehende Police Partner und Kind mitversichert, was die Klausel für deliktunfähige Kinder leistet und welche Deckungssumme und Bausteine für eine Familie zählen.
Ihre Lage
Was steht bei Ihnen als Nächstes an?
Familientarif, Kinderklausel und Deckungssumme stehen weiter unten. Diese Karten führen zum Vergleich und zu den Verträgen, die mit dem Familienhaushalt zusammenkommen.
- Vergleich verfügbarSofort vergleichenIch möchte einen Familientarif vergleichenDer Vergleich läuft beim gekennzeichneten Partner. Deckungssumme, Klausel für deliktunfähige Kinder und Ausfalldeckung sollten vorher feststehen.Familientarif vergleichen
- Zwei VerträgeWir haben noch je einen eigenen VertragZwei Singletarife im Haushalt sind eine Doppelzahlung ohne Mehrwert. Welcher bleibt, welcher endet und was beim Übergang zu beachten ist.Verträge zusammenführen
- Alter VertragDer bestehende Vertrag kann keine KinderklauselWenn der alte Tarif Kinder nicht einschließt oder die Klausel fehlt: wann ein Wechsel geht, welche Frist gilt und wie der Übergang ohne Lücke läuft.Wechsel prüfen
- Der andere VertragDas eigene Hab und Gut nach der AnschaffungWas am eigenen Besitz passiert, gehört zur Hausratversicherung. Wie die Versicherungssumme nach Wagen, Bett und Ausstattung neu gebildet wird.Hausratsumme prüfen
- Rund um die GeburtWelche Familienleistungen daneben anstehenMutterschutz, Elterngeld, Kindergeld, Anträge: die Leistungen, die mit dem Kind zusammen beantragt werden.Leistungen ansehen
- Kind wird erwachsenDas Kind beginnt Studium oder AusbildungSolange das Kind in der ersten Ausbildung ist, läuft es oft im Familientarif mit. Welche Verträge zum Start dazugehören.Schritte ansehen
Zuletzt geprüft: 07.09.2026 · Inhalte und Verlinkungen
Die Ausgangslage
Kinder sind in der Haftpflicht der Eltern mitversichert — das stimmt nur, wenn der Vertrag ein Familientarif ist. Und kleine Kinder haften rechtlich für nichts: Was sie anrichten, zahlt ohne eine besondere Klausel niemand, auch die Versicherung nicht. Zwei Zeilen im Vertrag entscheiden also, ob die Familie versichert ist oder nur die Eltern.
Typische Anlässe
Wann lohnt sich eine neue Prüfung?
Beide Partner haben noch je einen eigenen Vertrag aus der Zeit vor dem Zusammenziehen.
Das Kind hat etwas beschädigt, und der Versicherer verweist auf die Deliktunfähigkeit.
Sie vergleichen Tarife und wollen wissen, welche Bausteine für eine Familie zählen.
Checkliste
Das sollten Sie vorher bereithalten
Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.
- Versicherungsschein gelesen: Singletarif oder Familientarif, versicherter Personenkreis
- Klausel für deliktunfähige Kinder vorhanden — und mit welcher Höchstsumme
- Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden notiert
- Ausfalldeckung, Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust, Mietsachschäden als Bausteine geprüft
- Zweiten Vertrag im Haushalt gekündigt oder Sonderkündigung wegen Doppelversicherung angefragt
Was zählt
Fünf Punkte, die einen Familientarif von einem guten Familientarif unterscheiden
Der Beitrag steht auf jeder Vergleichsseite oben. Was darunter steht, entscheidet im Schadensfall — und die ersten beiden Punkte entscheiden, ob es überhaupt einen Versicherungsfall gibt.
- Versicherter Personenkreis: Partner und Kinder eingeschlossen — Kinder auch als Volljährige in der ersten Ausbildung, mit den Grenzen, die der Tarif nennt
- Deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter zehn, haften rechtlich nicht — der Tarif sollte solche Schäden trotzdem übernehmen, mit einer Höchstsumme, die zum Alltag passt
- Deckungssumme: Personenschäden können sechsstellig und höher werden; eine hohe pauschale Summe kostet wenig mehr als eine niedrige
- Ausfalldeckung: Wenn ein anderer Ihnen einen Schaden zufügt und nicht zahlen kann, springt der eigene Vertrag ein — mit Kindern, die auf Spielplätzen und in Kitas Schäden erleiden, ein relevanter Baustein
- Aufsichtspflicht: Verletzt ein Elternteil die Aufsicht, haftet er selbst — das muss der Tarif einschließen, ebenso Schäden durch Babysitter und Tagespflege, wenn sie im Haushalt betreuen
Typische Fehler
Diese Punkte nicht übersehen
- Ein Familientarif versichert den Partner meist nur im gemeinsamen Haushalt — nach einer Trennung braucht der ausziehende Partner einen eigenen Vertrag
- Die Klausel für deliktunfähige Kinder hat oft eine eigene, niedrigere Höchstsumme — sie steht nicht bei der Deckungssumme, sondern in den Bausteinen
- Bestehende Verträge lassen sich oft auf den Familientarif umstellen, ohne zu wechseln — fragen kostet nichts
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Sind Kinder automatisch mitversichert?
Nur in einem Familien- oder Partnertarif; ein Singletarif versichert die eine Person, die im Schein steht. Der Familientarif schließt Kinder in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung ein, oft auch während eines Freiwilligendienstes. Ob eine Meldung des Kindes nötig ist, sagt der Versicherer; sicherer ist die Mitteilung.
Warum braucht es eine Klausel für deliktunfähige Kinder?
Weil Kinder unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter zehn, für Schäden rechtlich nicht verantwortlich sind. Ohne Haftung gibt es keinen Anspruch, und eine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn ihr Versicherter haftet. Die Klausel lässt den Versicherer trotzdem zahlen — freiwillig, bis zu einer im Tarif genannten Summe. Ohne sie geht der Nachbar mit dem zerkratzten Auto leer aus, und der Familienfrieden gleich mit.
Wir haben zwei Verträge. Welcher bleibt?
Der bessere — und der andere wird gekündigt. Eine Doppelversicherung zahlt keinen Schaden doppelt, sondern kostet doppelt. Der Versicherer des wegfallenden Vertrags akzeptiert meist eine Kündigung wegen Doppelversicherung; sonst gilt die reguläre Kündigungsfrist. Die Seite zum Zusammenziehen beschreibt den Ablauf.
Reicht der Familientarif der Eltern für ein Kind in der Ausbildung?
Meist bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums, in vielen Tarifen auch ohne Altersgrenze, solange das Kind unverheiratet ist. Danach braucht das Kind einen eigenen Vertrag — der Zeitpunkt steht im Tarif, nicht im Gesetz.
Transparenz
Verantwortung und Quellen
Die Angaben dieser Seite stützen sich auf folgende Rechtsgrundlagen und Quellen. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Wortlaut dort; wir nennen den Fundort als Text und verlinken nicht auf fremde Anbieter.
- Buergerliches Gesetzbuch (BGB) — Bundesrepublik Deutschland · gesetze-im-internet.de · § 828 Abs. 1 und 2 BGB; § 823 Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht)
- Verbraucherzentrale — Ratgeber Vertraege und Versicherungen — Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Laender · verbraucherzentrale.de · Ratgeber Privathaftpflicht: Schaeden durch deliktunfaehige Kinder; Ratgeber Privathaftpflichtversicherung
- GDV — Verbraucherinformationen der Deutschen Versicherer — Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft · gdv.de · Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung
Im Zusammenhang
Wozu diese Entscheidung gehört
Was ist vor und nach der Geburt zu regeln — Anträge, Geld und Absicherung?

