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Wenn etwas nicht läuft

Störung oder Ausfall: melden, Frist kennen, Entschädigung verlangen

Erst selbst prüfen, dann melden: Was vor der Störungsmeldung zu tun ist, welche Frist der Anbieter hat und wann eine Entschädigung ansteht.

Wo hakt es gerade?

Was bei Ihnen ausfällt, entscheidet den nächsten Schritt

Totalausfall, Funkloch und dauerhaft schwache Leitung führen auf verschiedene Wege. Wählen Sie die Lage, die zutrifft — Meldung, Frist und Entschädigung stehen darunter.

Zuletzt geprüft: 07.09.2026 · Inhalte und Verlinkungen

Die Ausgangslage

Kein Internet, kein Telefon, kein Netz — und in der Warteschleife die Frage, ob es am eigenen Router liegt, an der Leitung oder an einer großen Störung. Ohne Meldung läuft keine Frist, ohne Nachweis gibt es keine Entschädigung.

Typische Anlässe

Wann lohnt sich eine neue Prüfung?

01

Der Anschluss ist seit Stunden oder Tagen tot, und die Störungsseite des Anbieters meldet nichts.

02

Der Techniker ist nicht zum zugesagten Termin gekommen.

03

Die Verbindung bricht immer wieder ab, und der Anbieter verweist auf Ihren Router.

Checkliste

Das sollten Sie vorher bereithalten

Diese Angaben schaffen eine belastbare Grundlage für den späteren Vergleich.

  • Router und Endgeräte neu gestartet, Kabel und Stecker geprüft, ein zweites Gerät getestet
  • Störungsseite des Anbieters angesehen: Netzstörung in der Region oder nur der eigene Anschluss
  • Störung schriftlich gemeldet — Datum, Uhrzeit, Ticketnummer notiert
  • Zugesagte Termine und Rückrufe mit Datum festgehalten

Typische Fehler

Diese Punkte nicht übersehen

  • Ohne Meldung keine Frist: Eine Störung, die nur am Telefon besprochen wurde, ist schwer nachzuweisen — Ticketnummer aufheben
  • Die Entschädigung kommt selten von allein; sie muss verlangt werden
  • Ein defekter eigener Router ist keine Störung des Anbieters — dafür gilt die Gewährleistung des Geräts

Ablauf

So läuft der Vergleich ab

  1. 01

    Selbst prüfen, bevor Sie melden

    Neustart von Router und Geräten, Stecker und Kabel, ein zweites Gerät. Beim Mobilfunk: Flugmodus an und aus, ein anderer Ort, die Störungsseite des Netzes. Liegt es am eigenen Router, hilft die Meldung nicht — dann hilft die Seite zum Router.

  2. 02

    Melden und dokumentieren

    Störung beim Anbieter melden, am besten schriftlich oder über das Kundenkonto, und die Ticketnummer aufheben. Ab dieser Meldung läuft die gesetzliche Frist.

  3. 03

    Zwei Kalendertage — dann Entschädigung

    Ist die Störung nach zwei Kalendertagen nicht behoben, steht Ihnen ab dem Folgetag eine pauschale Entschädigung je Tag zu; die Höhe legt das Telekommunikationsgesetz fest. Verlangen Sie sie schriftlich und rechnen Sie mit der Gutschrift auf der Rechnung.

  4. 04

    Versäumter Termin

    Kommt der Techniker nicht zum zugesagten Termin, gibt es ebenfalls eine gesetzliche Entschädigung — sofern Sie den Termin nicht selbst verschoben haben. Termin, Wartezeit und Absage gehören ins Protokoll.

  5. 05

    Dauerhaft schlecht: mindern, kündigen oder wechseln

    Bleibt die Leitung erheblich unter den zugesagten Werten, hilft die Seite zur zu langsamen Leitung mit dem amtlichen Messverfahren. Wer den Anbieter wechseln will, überlässt die Kündigung dem neuen Anbieter. Für die Zwischenzeit kann ein Anschluss über Mobilfunk die Lücke schließen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Steht mir bei jeder Störung Geld zu?

Nein. Die gesetzliche Entschädigung setzt ein, wenn eine gemeldete Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen behoben ist, und zwar ab dem Folgetag je Tag — oder wenn der Anbieter einen zugesagten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt. Für Stunden ohne Netz gibt es sie nicht.

Was, wenn der Anbieter sagt, es liegt an meinem Router?

Dann prüfen Sie mit einem anderen Gerät oder einem Leihgerät des Anbieters. Liegt es tatsächlich am eigenen Router, greift die Gewährleistung des Geräts, nicht die Entstörungsfrist. Liegt es an der Leitung, läuft die Frist ab Ihrer Meldung weiter — unabhängig davon, was die Hotline zuerst vermutet hat.

Gilt die Entstörungsfrist auch im Mobilfunk?

Die Regel gilt für Telekommunikationsdienste allgemein; im Mobilfunk ist der Nachweis schwerer, weil eine Funkzelle ausfallen kann, ohne dass Ihr Anschluss gestört ist. Große Netzstörungen meldet der Anbieter selbst; Funklöcher an einem Ort sind keine Störung im Sinne des Gesetzes.

Wann ist ein Ausfall ein Grund zum Wechseln?

Wenn Störungen sich häufen oder die Leitung dauerhaft unter den Vertragswerten bleibt. Der Wechsel läuft dann über den neuen Anbieter, koordiniert, mit höchstens einem Arbeitstag Unterbrechung — nicht über die eigene Kündigung ins Leere.