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Für Unternehmen · Gewerbegas

Gewerbegas: Einheit, Messart und Preisbestandteile

Woran messen Sie ein Gasangebot für Ihren Betrieb?

Gas kauft ein Betrieb in einer anderen Einheit, als der Zähler sie zählt: Gemessen werden Kubikmeter, abgerechnet wird in Kilowattstunden. Wer zwei Angebote nebeneinanderlegt, ohne diesen Schritt gemacht zu haben, hält zwei verschiedene Größen in der Hand. Davor liegt die Frage, wie der eigene Verbrauch überhaupt gemessen wird, dahinter die Frage, welche Preisbestandteile ein Vertrag über die Laufzeit festhält und welche nicht. Drei Schritte, und sie gehören in dieser Reihenfolge erledigt.

Entscheidungshilfe vorhanden

Hier bereiten Sie die Auswahl vor — ein Anbieterweg folgt erst, wenn es ihn gibt

Für diesen Bereich gibt es noch keinen bestätigten Anbieterweg. Diese Seite ordnet die Entscheidung, nennt die Prüfkriterien und die sinnvolle Reihenfolge — damit ein Vergleich, wo immer er stattfindet, mit den richtigen Fragen beginnt. Ein Angebot erscheint an dieser Stelle, sobald ein geprüfter Partnerweg besteht; erfunden wird keiner.

Woran sich Angebote messen lassen

Die Prüfkriterien für Gewerbegas

  • Den Jahresverbrauch in Kilowattstunden zugrunde legen, nicht in Kubikmetern — Zustandszahl und Brennwert der eigenen Rechnung rechnen um, regional unterschiedlich.
  • Die Messart klärt der Netzbetreiber: Bis rund 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr gilt in der Regel das Standardlastprofil, darüber die registrierende Lastgangmessung.
  • Eine Preisgarantie deckt nicht zwangsläufig jeden Bestandteil ab — ausdrücklich nachlesen, was eingeschlossen ist und was sich über die Laufzeit verändern kann.
  • Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsfrist gehören in eine Fristenübersicht — die Schutzregeln für Verbraucher greifen für Unternehmer nicht automatisch.

Erst die Einheit klären, dann rechnen

Der Zähler misst Volumen, bezahlt wird Energie. Zwischen beidem stehen zwei Werte, die die Gasrechnung ausweist: die Zustandszahl, die das gemessene Volumen auf Normbedingungen bringt, und der Brennwert, der den Energiegehalt des gelieferten Gases angibt. Beide hängen von Netz und Region ab, weshalb dieselbe Kubikmeterzahl an zwei Orten unterschiedlich viele Kilowattstunden ergibt. Also einmal sauber umrechnen und den Jahreswert in Kilowattstunden von da an als einzige Bezugsgröße führen.

  • Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus der letzten Jahresrechnung übernehmen.
  • Zustandszahl und Brennwert der eigenen Rechnung entnehmen statt schätzen.
  • Angebote nur auf derselben Einheit nebeneinanderlegen — Kubikmeter und Kilowattstunden nie mischen.

Die Messart bestimmt, worüber überhaupt gesprochen wird

Die Messung trennt zwei Welten. Bis rund 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr und bei begrenzter stündlicher Entnahme rechnet der Netzbetreiber in der Regel über das Standardlastprofil: Der Betrieb wird einem Verbrauchstyp zugeordnet — Kochgas, Heizgas oder ein Gewerbeprofil —, und dieses Profil unterstellt den zeitlichen Verlauf der Abnahme. Darüber erfasst die registrierende Lastgangmessung den tatsächlichen Verlauf. Die Einordnung bestimmt, welche Vertragsformen offenstehen.

  • Messart und zugeordneten Verbrauchstyp der eigenen Rechnung entnehmen.
  • Beim Standardlastprofil prüfen, ob der zugeordnete Typ zum Betrieb noch passt.
  • Saisonale Abhängigkeit des eigenen Verbrauchs kennen — Heizgas verläuft anders als Kochgas.

Was ein Preis festhält und was sich weiterbewegt

Beim Gas kommt zu Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelten, Steuern und Abgaben die CO2-Bepreisung hinzu, die den Arbeitspreis über die Laufzeit verändern kann. Eine Preisgarantie deckt deshalb nicht zwangsläufig alles ab. Auch die Vertragsform verteilt das Risiko: Festpreis, Tranchenbeschaffung, Indexabrechnung — die letzten beiden setzen meist eine Lastgangmessung voraus. Automatische Verlängerung ist üblich; für Unternehmer greifen die Verbraucherschutzregeln nicht automatisch.

  • Preisbestandteile einzeln lesen: Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelte, Steuern und Abgaben.
  • Angebote netto rechnen — für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ist die Umsatzsteuer kein Kostenfaktor.
  • Zur Preisgarantie ausdrücklich klären, welche Bestandteile sie einschließt und welche nicht.
  • Kündigungsfrist und Verlängerungsklausel mit Datum in die eigene Fristenübersicht eintragen.

Und danach?

Verbrauch in Kilowattstunden, Messart und Preisbestandteile: Sind diese drei geklärt, ist ein Angebot einzuordnen — vorher nicht. Die angrenzende Entscheidung liegt meist beim Strom, wo dieselben Fragen nach Messart, Vertragsform und Fristen wiederkehren, nur mit anderen Einheiten.

Der Anlass dahinter

Ich mache mich selbstständig

Diese Entscheidung ist ein Schritt der Gründungs-Journey — dort steht sie im Zusammenhang mit den übrigen Verträgen und Werkzeugen des Starts.

Weiterdenken

Angrenzende Entscheidungen